Wolbergs-Prozess: Anwalt von Mitangeklagtem will Einstellung

Regensburg (dpa/lby) - Im Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) hat am Mittwoch der Anwalt des mitangeklagten Unternehmers Volker Tretzel die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Verteidiger von Wolbergs sowie der beiden weiteren Angeklagten, des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Hartl sowie des ehemaligen Tretzel-Mitarbeiters Franz W., schlossen sich dem Antrag des Anwalts Florian Ufer an, wie ein Gerichtssprecher sagte.
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Der Schriftzug "Amtsgericht und Landgericht" ist an einer Fassade des Gerichtsgebäudes zu sehen. Foto: Lino Mirgeler/Archiv
dpa Der Schriftzug "Amtsgericht und Landgericht" ist an einer Fassade des Gerichtsgebäudes zu sehen. Foto: Lino Mirgeler/Archiv

Regensburg (dpa/lby) - Im Korruptionsprozess um den suspendierten Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs (SPD) hat am Mittwoch der Anwalt des mitangeklagten Unternehmers Volker Tretzel die Einstellung des Verfahrens beantragt. Die Verteidiger von Wolbergs sowie der beiden weiteren Angeklagten, des früheren SPD-Fraktionsvorsitzenden Norbert Hartl sowie des ehemaligen Tretzel-Mitarbeiters Franz W., schlossen sich dem Antrag des Anwalts Florian Ufer an, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Entscheidung des Gerichtes darüber werde im neuen Jahr fallen.

Ufer begründete seinen Antrag mit Verfahrensfehlern. Unter anderem geht es um die Telefonüberwachung, bei der Verteidiger- und Privatgespräche gespeichert und nicht wie erforderlich gelöscht worden seien. Zudem hätten mehr als 100 Telefongespräche auf Anordnung der Vorsitzenden Richterin erneut abgetippt werden müssen, weil die Protokolle fehlerhaft waren. Außerdem habe die Staatsanwaltschaft nach Ansicht der Anwälte einseitig ermittelt. Zuvor hatten Medien über den Antrag auf Einstellung berichtet.

In dem Prozess geht es vor allem um die Frage, ob bei der Vergabe eines Bauprojektes an Tretzel dessen Spenden an die SPD eine Rolle gespielt haben. Wolbergs muss sich wegen Vorteilsannahme und Verstoßes gegen das Parteiengesetz verantworten. Tretzel werden Vorteilsgewährung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz vorgeworfen, Hartl muss sich wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme verantworten, W. wegen Beihilfe zum Verstoß gegen das Parteiengesetz.

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