Wirt frisierte Lohnabrechungen

Gastronom Robert R. (42) hatte Sozialabgaben von rund 92.000 Euro für sein Personal in vier Lokalen nicht gezahlt.
von  Abendzeitung
Erfolgreicher Wirt: Der Nürnberger Robert R. (42).
Erfolgreicher Wirt: Der Nürnberger Robert R. (42). © bayernpress.com

Gastronom Robert R. (42) hatte Sozialabgaben von rund 92.000 Euro für sein Personal in vier Lokalen nicht gezahlt.

NÜRNBERG Er führt seit Jahren und mit Erfolg vier bekannte Lokale in der Nürnberger Innenstadt. Jetzt bekam Robert R. (42, gelernter Raumausstatter) Ärger mit der Justiz: Weil er „eine Vielzahl von Mitarbeitern“, so die Anklage, nur als geringfügig Beschäftigte anmeldete und Überstunden schwarz bezahlte, ohne die fälligen Sozialabgaben abzuführen. Was in der Gastronomie wie auch am Bau nicht selten sei, wie Oberstaatsanwalt Walter Knorr feststellte: „Es besteht oft eine Diskrepanz zwischen Stundenzettel und tatsächlicher Lohnabrechnung.“

Die Sache flog auf, als eine ehemalige Servicekraft den Gastronomen (Café Fatal, Pegnitztal, Sachs & Söhne, Café Literaturhaus) anzeigte. Eine Durchsuchung der Geschäftsräume folgte. Anhand der beschlagnahmten Unterlagen rechnete die Staatsanwaltschaft in langwierigen Ermittlungen hoch, dass spätestens ab September 2002 und Dezember 2006 ein Schaden von 92000 Euro entstand.

Neun Monaten Haft auf Bewährung und mindestens 20.000 Euro Schadenswiedergutmachung

Im Betrugsprozess vor dem Nürnberger Landgericht wurde nicht viel dazu gesagt: Nach Verlesung der Anklage signalisierte der Verteidiger ein Geständnis des Angeklagten bei entsprechendem Urteilsbonus. Dann zogen sich Richter, Ankläger und Verteidiger zum Gespräch zurück.

Schließlich wurde über die Hälfte der über 200 angeklagten Fälle eingestellt – mangels eindeutiger Beweisbarkeit. Womit der Schaden von 92.000 auf 36.000 Euro zusammenschrumpfte.

Der Gastronom, der keine detaillierten Angaben zu seinem Einkommen machte („geordnete Verhältnisse“) wurde wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitgeberanteilen von Richter Bernhard Germaschewski zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er eine Schadenswiedergutmachung von mindestens 20.000 Euro zahlen. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass Robert R. nicht vorbestraft ist und durch sein Geständnis dem Gericht einen längeren Prozess mit dutzenden Zeugen ersparte. cis

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