Wird der Prozess um den Tiefgaragenmord neu aufgerollt?

Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Freispruch Revision eingelegt
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NÜRNBERG - Die Staatsanwaltschaft hat nach dem Freispruch Revision eingelegt

Im Prozess um die Tötung von Susanne M. (†27) hatte das Gericht Peter S. (45) freigesprochen. Begründung: Es gebe auch nach Vernehmung von 60 Zeugen „keine ausreichenden Beweise“ für Tat und Motiv.

Der Ankläger war überzeugt, dass S. die Patin seiner Tochter tötete, damit sie ihn nicht wegen sexuellen Missbrauchs der damals 13-Jährigen anzeige. Für den eingeräumten Missbrauch erhielt S. vier Jahre Haft.

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