Wirbel um Nürnbergs obersten Verbrecher-Jäger

Hat Generalstaatsanwalt Klaus Hubmann die Erfolgs-Statistik getürkt? Die Justizministerin zeigt sich „sehr verwundert“ über die Daten.
NÜRNBERG Alles nur ein Trick mit der Statistik? Als Chef einer der schnellsten Anklagebehörden Deutschlands präsentierte sich Nürnbergs Leitender Oberstaatsanwalt Klaus Hubmann (62) – inzwischen aufgestiegen zum Generalstaatsanwalt – gerne. Doch jetzt kamen Zweifel auf an den Erfolgszahlen, auf die er sich stützte.
Mit der Folge, dass das bayerische Justizministerium die Nürnberger Praxis inzwischen per Dienstanweisung abstellte. „Wir wollen genaue Berichte, wie sich die Zahlen zusammensetzen“, erklärte gestern Beate Merks Sprecher Wilfried Krames auf Anfrage der Abendzeitung. Und die Ministerin selbst, Dienstherrin des Nürnberger Chef-Anklägers, äußerte pikiert: „Diese Verfahrensweise hat mich schon sehr verwundert.“
Ein Artikel der Süddeutschen Zeitung über „Geisterverfahren“ hatte den Fall öffentlich gemacht – und einen Riesenwirbel verursacht. Der Vorwurf der Statistik-Manipulation bezieht sich demnach vor allem auf Urheberrechts-Verfahren: So wurde 2004 ein Nürnberger zu 15 Monaten Haft verurteilt, weil er im Internet in 822 Fällen Raubkopien von CDs und DVDs angeboten und verkauft hatte.
Ein Jahr drauf leitete die Anklagebehörde laut SZ auch Verfahren gegen 821 Abnehmer der Raubkopien ein. Was zwar Arbeit macht, aber die Zahlen über eingegangene Fälle sowie auch ihre Erledigung hochtreibt. Wenn man, wie geschehen, die Verfahren schneller wieder einstellt. Mit zwei weiteren, ähnlichen Verfahren sei so die Statistik um knapp 2000 – scheinbar in Rekordzeit erledigte – Fälle aufgepeppt worden, so die SZ.
Der Generalstaatsanwalt wehrt sich gegen die Vorwürfe
Der Generalstaatsanwalt verwahrte sich gestern über den Nürnberger Justizpressesprecher Andreas Quentin gegen den Vorwurf der Statistikmanipulation. Laut Hubmann habe sich die Staatsanwaltschaft immer an das Legalitätsprinzip der Ermittlungstätigkeit gehalten. sowohl bei der Einleitung als auch bei der Erledigung.
Das Justiz-Ressort der Staatsregierung reagierte dennoch auf Hubmanns Zahlen-Spielereien: „Um statistische Daten der einzelnen Anklagebehörden wirklich vergleichbar zu machen“, so Ministeriumssprecher Krames, „gibt es jetzt genaue Anweisungen an die General-Staatsanwälte, wie gerade diese Urheberrechtsverfahren zu handhaben sind.“
Der „General“ einer Behörde soll demnach auch überprüfen, wie sich die ihm vorgelegten Zahlen zusammensetzen. Aber was, wenn er selbst die alte Methode bevorzugt? Das Ministerium kann bei der regelmäßigen Geschäftsprüfung der Behörde schon auch gezielt kontrollieren, wie die vorgelegten Statistiken entstanden“, versicherte Krames. cis