Windräder trotz Rotmilan: Klage abgewiesen

Naturschützer sind mit einer Klage gegen den Bau von Windrädern in einem von Rotmilanen dicht besiedelten Gebiet vorerst gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies die Klage gegen das Projekt in Fuchstal im Landkreis Landsberg am Lech zurück. Das teilte das Landratsamt Landsberg am Freitag mit, ein Gerichtssprecher bestätigte dies.
dpa |
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Die Sonne geht hinter Windrädern auf.
Die Sonne geht hinter Windrädern auf. © Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
München

Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) hatte gegen die vom Landratsamt erteilte Genehmigung für die Errichtung von drei Windrädern geklagt, da die Anlagen die Rotmilane gefährden. Der Bescheid sieht zwar wegen eines erhöhten Risikos für die Tiere grundsätzlich eine Abschaltung der Windräder tagsüber zwischen Mitte März und Mitte August vor. Er gestattet aber per Ausnahmegenehmigung einen Betrieb ohne Abschaltung während eines mehrjährigen Forschungsprojektes. Dabei soll das kamerabasierte Antikollisionssystem namens "IdentiFlight" erprobt werden. Es hält - so jedenfalls das Konzept - die Anlagen an, wenn sich ein Rotmilan nähert.

Insbesondere diese Ausnahmegenehmigung hatten die Naturschützer nach Angaben des Gerichtssprechers in der mündlichen Verhandlung am Donnerstag kritisiert. Nicht zuletzt gebe es zu dem System schon Studien, so dass von dem neuen Forschungsprojekt kein zusätzlicher Erkenntnisgewinn zu erwarten sei. Außerdem solle eine Erprobung nicht gerade in einem Gebiet erfolgen, in dem Rotmilane in großer Zahl brüten. Die Naturschützer schlugen auch vor, die Anlagen an einem anderen Standort zu errichten, der nicht in einem Gebiet mit vielen Rotmilan-Brutpaaren liegt.

Die Vertreter des Freistaats als Beklagte argumentierten hingegen, dass es gerade auch um eine Erprobung in einem von Rotmilanen dicht besiedelten Gebiet gehe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Kläger können noch Rechtsmittel einlegen.

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