Willkürlich: Klage gegen Corona-Regeln für Kneipen eingereicht

Bayern ist das einzige Bundesland, in dem Kneipen und Bars noch immer geschlossen haben müssen. Der Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) will diese "willkürliche Regelung" nicht mehr länger hinnehmen.
von  AZ/ls
Eine menschenleere Bar ist im Club "Harry Klein" zu sehen.
Eine menschenleere Bar ist im Club "Harry Klein" zu sehen. © Sven Hoppe/dpa

München - Biergärten haben geöffnet, Hotels haben geöffnet, Restaurants haben geöffnet. Nur Kneipen und Bars, also Schankwirtschaften ohne Speiseangebot, müssen in Bayern laut der geltenden Corona-Verordnungen nach wie vor geschlossen sein. Für den Verein zum Erhalt der bayerischen Wirtshauskultur (VEBWK) ein Unding - weswegen nun rechtliche Schritte eingeleitet wurden.

"Ruin tausender Betriebe billigend in Kauf genommen"

Mit der Unterstützung des VEBWK wurde ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Corona-Regelungen für eine Öffnung von Kneipen und Bars gestellt. "Wir sind in ganz Deutschland das einzige Bundesland, dass die Betreiber von Schankwirtschaften derart im Regen stehen lässt", sagt VEBWK-Geschäftsführerin Dr. Ursula Zimmermann. "Tatsächlich ist es nur Bayern, das die Kneipen und Bars aus unverständlichen Gründen noch immer geschlossen hält und damit den finanziellen Ruin tausender Betriebe billigend in Kauf nimmt."

Zimmermann kritisiert die Strategie von Ministerpräsident Markus Söder (CSU): "In ganz Deutschland ist es durch die Öffnung von Kneipen und Bars zu keinem Anstieg der Infektionen gekommen", so die VEBWK-Chefin. "Der strenge Kurs Bayerns wirkt daher schlichtweg unüberlegt und willkürlich. Die von Söder so gern erwähnte 'atmende Strategie' kann man hier jedenfalls nicht erkennen."

Klage gegen Corona-Regelungen für Schankwirtschaften

Diese, für die Betreiber von Schankwirtschaften katastrophale Situation will der VEBWK jetzt nicht mehr länger hinnehmen. Gemeinsam mit einer Kneipe aus Regensburg und dem Regensburger Anwalt Urs Eroes wurde jetzt ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die bayerischen Corona-Regelungen und für eine Öffnung der Kneipen und Bars gestellt.

"Diese Klage sehen wir als den letzten Ausweg, um tausende Betriebe in Bayern vor dem existenziellen Aus zu retten", so Zimmermann.

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