Wiesnwirt Roiderer muss 90 000 Euro zahlen

München (dpa/lby) - Der Wiesnwirt und ehemalige Wirtesprecher Toni Roiderer muss wegen eines Hygienemangels in seinem Gasthof in Straßlach (Kreis München) 90 000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht München habe gegen ihn einen Strafbefehl erlassen, sagte Roiderer am Dienstagabend auf Anfrage.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Wiesnwirt und ehemalige Wirtesprecher Toni Roiderer. Foto: Peter Kneffel/Archiv
dpa Der Wiesnwirt und ehemalige Wirtesprecher Toni Roiderer. Foto: Peter Kneffel/Archiv

München (dpa/lby) - Der Wiesnwirt und ehemalige Wirtesprecher Toni Roiderer muss wegen eines Hygienemangels in seinem Gasthof in Straßlach (Kreis München) 90 000 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht München habe gegen ihn einen Strafbefehl erlassen, sagte Roiderer am Dienstagabend auf Anfrage. Hintergrund war ein "Verstoß gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch", wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte. Als Geschäftsführer sei er für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften und der Betriebshygiene verantwortlich. Münchner Medien hatten zuerst darüber berichtet.

Am 2. Januar, nach dem turbulenten Feiertagsgeschäft, sei eine Lebensmittelkontrolle in seinen Gasthof gekommen, berichtete der mehrfach ausgezeichnete Gastronom. Der Kontrolleur habe leichte Verschmutzungen an einem Ofen entdeckt und ein Bußgeld in Höhe von 2900 Euro verhängt. Doch Roiderer fand das unangemessen hoch - gerade nach dem Hochbetrieb an den Feiertagen.

"Wir haben an dem Tag Hygienemängel gehabt, die überschaubar waren", sagt er. Es habe aber keinerlei Gesundheitsgefährdung gegeben. "Ich bin 30 Jahre auf der Wiesn und hatte nicht einen Verstoß." Er habe den Fehler gemacht, gegen das Bußgeld vorzugehen. "Mein Fehler war, dass ich nicht einsichtig war." Sechsmal kehrten die Kontrolleure zurück - und monierten weitere Mängel, laut Roiderer waren darunter eine kaputte Fliese und Fingerabdrücke auf Küchengeräten.

Da Roiderer nicht zahlte, folgte nun der Strafbefehl über 90 Tagessätze von je 1000 Euro. Er ist rechtskräftig. Sein Sohn Thomas bekam als Mitgeschäftsführer eine Geldauflage von 5000 Euro. Das Gericht blieb damit unter der Grenze von 91 Tagessätzen, ab der ein Verurteilter als vorbestraft gilt.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.