Wie schuldfähig ist der Täter? Landgericht rollt Missbrauchsprozess gegen Kinderarzt neu auf
Augsburg - Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aber wieder aufgehoben, weil die Augsburger Richter eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der Pädophilie des Mannes nicht berücksichtigt hatten. Der Mediziner hatte in dem ersten Prozess alle Taten ohne Einschränkung zugegeben.
Das neue Verfahren begann nun mit der Verlesung der ausführlichen bisherigen Gerichtsentscheidungen. Es sind 18 weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil wird voraussichtlich am 29. Januar 2019 verkündet.
Der Mediziner hatte eingeräumt, immer wieder Kinder auf der Straße oder bei Spielplätzen angesprochen und sich dann an ihnen vergangenen zu haben. Auch die Söhne von zwei befreundeten Frauen missbrauchte er. Für bundesweite Schlagzeilen sorgte 2014 die Entführung eines Fünfjährigen in Garbsen in Niedersachsen. Der deutsche Staatsbürger hatte damals in Hannover gearbeitet, den Buben dort mit einem Arzneimittel in seiner Wohnung betäubt und missbraucht. Danach setzt er das benommene Kind wieder aus.
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