Wie schuldfähig ist der Täter? Landgericht rollt Missbrauchsprozess gegen Kinderarzt neu auf

Wegen des Missbrauchs von rund 20 Buben steht seit Montag ein Kinderarzt zum zweiten Mal vor dem Augsburger Landgericht. Der 43-Jährige war ursprünglich im März 2016 zu dreizehneinhalb Jahren Gefängnis, Sicherungsverwahrung und einem Berufsverbot verurteilt worden.
dpa |
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Augsburg: Ein wegen des Missbrauchs von rund 20 Jungen verurteilter Kinderarzt (r) sitzt im Gerichtssaal neben seinem Anwalt Ralf Schönauer (l).
picture alliance/Karl-Josef Hildenbrand/dpa Augsburg: Ein wegen des Missbrauchs von rund 20 Jungen verurteilter Kinderarzt (r) sitzt im Gerichtssaal neben seinem Anwalt Ralf Schönauer (l).

Augsburg - Der Bundesgerichtshof hatte dieses Urteil aber wieder aufgehoben, weil die Augsburger Richter eine mögliche verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der Pädophilie des Mannes nicht berücksichtigt hatten. Der Mediziner hatte in dem ersten Prozess alle Taten ohne Einschränkung zugegeben.

Das neue Verfahren begann nun mit der Verlesung der ausführlichen bisherigen Gerichtsentscheidungen. Es sind 18 weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil wird voraussichtlich am 29. Januar 2019 verkündet.

Der Mediziner hatte eingeräumt, immer wieder Kinder auf der Straße oder bei Spielplätzen angesprochen und sich dann an ihnen vergangenen zu haben. Auch die Söhne von zwei befreundeten Frauen missbrauchte er. Für bundesweite Schlagzeilen sorgte 2014 die Entführung eines Fünfjährigen in Garbsen in Niedersachsen. Der deutsche Staatsbürger hatte damals in Hannover gearbeitet, den Buben dort mit einem Arzneimittel in seiner Wohnung betäubt und missbraucht. Danach setzt er das benommene Kind wieder aus.

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