"Wie auf einen Fußball eingetreten"

Der Staatsanwalt fordert sieben Jahre Haft gegen den Täter: Das Finale im Prozess
dpa |
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Nürnberg - Im Prozess gegen den Nürnberger U-Bahnschläger hat die Staatsanwaltschaft sieben Jahre Haft und die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert. Sie wirft dem angeklagten Minas T. gefährliche Körperverletzung und versuchten Totschlag vor. Dabei geht es neben dem von einer Kamera aufgezeichneten Gewaltexzess gegen einen heute 36-Jährigen in der Nacht zum 5. Dezember 2009 auf dem U-Bahnsteig auch um eine Schlägerei vor einem Klub im Jahr 2008.

Aufgrund einer Persönlichkeitsstörung wisse T. nicht, wo seine Grenzen seien, sagte Oberstaatsanwalt Walter Knorr in seinem Plädoyer. Er sprach von einem „bedingten Tötungsvorsatz“ bei der Schlägerei am Bahnsteig. T. habe „durch das vehemente Eintreten und Einschlagen auf das Opfer den Eintritt des Todes dem Zufall überlassen. T. soll im Lauf der Auseinandersetzung den Kopf seines Opfers gegen den Steinboden geschlagen und “wie auf einen Fußball„ auf ihn eingetreten haben.

Der heute 36-Jährige Angegriffene hatte bei der Attacke unter anderem Brüche von Augenhöhlenboden und Nasenbein sowie eine Gehirnerschütterung erlitten. Er musste mehrere Tage stationär behandelt werden und litt lange Zeit an Sehstörungen, Kopfschmerzen und Angstzuständen. T. hatte im Prozess gesagt, er könne sich nicht an die Vorfälle erinnern, sich aber auf dem Video, das die Auseinandersetzung zeigte, wiedererkannt. Eigenen Angaben zufolge hatte er vor der Schlägerei zehn Cocktails getrunken.

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