Wichtige Zeugenaussage im Regensburger Korruptionsprozess

Regensburg (dpa/lby) - Ein Bauunternehmer hat im Regensburger Korruptionsprozess um den suspendierten Oberbürgermeister Joachim Wolbergs eine mit Spannung erwartete Aussage gemacht. Der Mann hatte im Vorfeld einen Strafbefehl wegen Bestechung akzeptiert. Er habe Wolbergs als SPD-OB-Kandidat im Kommunalwahlkampf 2014 finanziell unterstützt und ihm zuvor auch für die Zukunft Spenden signalisiert, sagte der Mann am Mittwoch vor Gericht. Um das Vertrauen von Wolbergs nicht zu verspielen, habe er 2015 und 2016 erneut gespendet - nicht aber im Zusammenhang mit einem ausstehenden Bauprojekt.
Seinen Rechtsbeiständen - den Anwälten Peter Gauweiler und Christian Pelz - nach akzeptierte der Unternehmer den Strafbefehl, um nicht weiter im Licht der Öffentlichkeit zu stehen. Deswegen hatten sie am Mittwoch zunächst auch den Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt. Sie fürchteten eine irreversible Verletzung der Persönlichkeitsrechte ihres Mandanten. Sie beriefen sich auf den Anspruch auf Vergessen bei vorbestraften Personen. Der Richter verwies auf das erhebliche öffentliche Interesse an dem Verfahren.
Es geht für den Zeitraum 2012 bis 2016 um Spenden aus dem Umfeld des Unternehmers in Höhe von insgesamt rund 160 000 Euro. Wolbergs sei sowohl im Wahlkampf als auch danach mit der Bitte um Spenden an ihn herangetreten. Nach dem Wahlkampf habe Wolbergs dies damit begründet, dass aus dem Wahlkampf noch Rechnungen in Höhe von 150 000 bis 200 000 Euro offen seien. Daraufhin habe er erneut gespendet, sagte der Zeuge.
Der Anklage nach soll sich der Mann mit den Spenden die Unterstützung Wolbergs' bei einem geplanten Bauprojekt sichern haben wollen. Dies wies er zurück. Im Gespräch über das Bauprojekt habe ihm Wolbergs keine konkreten Zusagen gemacht, sondern lediglich gesagt, sich darum kümmern und mit der Verwaltung sprechen zu wollen. "Das hat er gefühlt zu jedem Gastwirt gesagt, der Bänke aufstellen will. Das habe ich als Floskel aufgefasst."
Der Unternehmer sagte, er habe aber gefürchtet, wenn er sich nicht an seine Spenden-Zusage von früher halte, dass er bei dem Oberbürgermeister allgemein keine Termine mehr bekommen oder kein Gehör mehr finden könnte.
Zu Beginn des Verhandlungstages stellte das Gericht das Verfahren gegen einen der drei mitangeklagten Bauunternehmer vorläufig ein. Verteidiger und Staatsanwaltschaft hatten dem zuvor in einem Rechtsgespräch zugestimmt. Der Mann erhielt eine Geldauflage von 80 000 Euro. Laut Staatsanwaltschaft hätten sich im Hauptverfahren keine Hinweise auf Bestechung ergeben. Es stünden lediglich noch zwei Vorwürfe wegen Vorteilsgewährung im Raum.
Nun sitzen mit Wolbergs noch zwei Unternehmer auf der Anklagebank. In dem Prozess geht es um die Frage, ob diese dem früheren SPD-Politiker Wolbergs im Kommunalwahlkampf Parteispenden haben zukommen lassen, um sich auf diese Weise dessen Wohlwollen bei der Vergabe von Bauprojekten zu sichern. Die Vorwürfe lauten auf Bestechlichkeit und Vorteilsnahme bei Wolbergs sowie auf Bestechung und Vorteilsgewährung bei den Bauträgern.
In einem ersten Prozess war Wolbergs im Juli in zwei Fällen wegen Vorteilsnahme verurteilt und in den weiteren Anklagepunkten freigesprochen worden. Auf eine Strafe verzichtete das Gericht. Die Staatsanwaltschaft hatte auf viereinhalb Jahre Haft plädiert.