Wett-Anbieter klagen gegen die Stadt

Die Bundesrichter sprechen am Mittwoch ein Urteil – in zwei Instanzen hatten die Kläger bereits verloren
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Die Bundesrichter sprechen am Mittwoch ein Urteil – in zwei Instanzen hatten die Kläger bereits verloren

NÜRNBERG/LEIPZIG Über das seit Jahren umstrittene Glücksspielmonopol für Sportwetten in Deutschland wird am Mittwoch voraussichtlich endgültig entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht befasst sich in einer Revisionsverhandlung mit der Klage von drei Sportwetten-Anbietern gegen die Stadt Nürnberg.

Die Stadt hatte 2008 in deren Wett-Geschäften einen Verstoß gegen das staatliche Sportwetten-Monopol gesehen und verlangt, dass die Unternehmen den Betrieb einstellen. Dagegen hatten die geklagt, unterlagen jedoch in den ersten beiden Instanzen.

Bei den Klägern handelt es sich um zwei österreichische und ein Unternehmen aus Malta. Die sehen in dem Verbot durch die Stadt Nürnberg eine Verletzung ihrer grundgesetzlich garantierten Berufsfreiheit. Zugleich argumentieren sie, dass der Gesetzgeber bei Wettspielen mit zweierlei Maß messe, wenn er Sportwetten unter das staatliche Monopol stelle, Pferdewetten, Spielhallen und Automaten aber von Privaten betreiben lasse.

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