Wer zahlt Reinigung des Jodl-Grabes? Entscheidung vertagt
München (dpa/lby) - Im juristischen Tauziehen um das umstrittene Jodl-Grab auf der Fraueninsel im Chiemsee hat das Landgericht München I seine Entscheidung am Dienstag kurzfristig vertagt. Das teilte ein Gerichtssprecher mit. Demnach soll das Urteil nun am 4. Dezember verkündet werden.
Das Gericht entscheidet in der Frage, ob der Aktionskünstler Wolfram Kastner Reinigungskosten in Höhe von rund 4000 Euro übernehmen muss. Kastner hatte das Grab im Jahr 2016 zwei Mal mit roter Farbe als Symbol für Blut beschmiert und soll nach dem Willen des Grabbesitzers, eines Großneffen einer Jodl-Ehefrau, die Kosten für die Reinigung übernehmen. Um das Grab auf der Fraueninsel gibt es seit Jahren Streit, wegen der Kunstaktion läuft auch ein Strafverfahren gegen Kastner.
Der verurteilte Nazi-Kriegsverbrecher Alfred Jodl selbst liegt dort nicht begraben, aber seine beiden Ehefrauen. Ein Gedenkkreuz mit seinem Namen, seinen Lebensdaten und seinem militärischen Rang sowie einem eingravierten Eisernen Kreuz erinnert allerdings an den früheren Wehrmachtsoffizier. Jodl wurde nach den Nürnberger Prozessen als Kriegsverbrecher hingerichtet, seine Asche wurde verstreut.
Erst Mitte Oktober hatte die Gemeinde Chiemsee einen gerichtlichen Vergleich mit der Familie geschlossen, wonach das Grab in veränderter Form erhalten bleiben soll. Inhalt der Vereinbarung: Die Gemeinde verlängert das auslaufende Nutzungsrecht für die Grabstätte. Im Gegenzug sollte Jodls Name auf dem Grabstein von der Familie mit einer Platte verdeckt werden, die nur noch die Inschrift "Familie Jodl" trägt.