Wer wusste von der Holzkiste?

Im Fall Ursula Herrmann prüft das Gericht die Aussage eines Mannes, der das Erdloch und die Holzkiste gesehen haben will. Der Angeklagte habe ihm den Auftrag gegeben, ein Erdloch zu buddeln. Das Gericht befragte dazu am Dienstag Dritte. Denn der Zeuge ist bereits verstorben.
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Angeklagt wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge: Werner M. und seine Frau Gabriele
dpa Angeklagt wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge: Werner M. und seine Frau Gabriele

AUGSBURG - Im Fall Ursula Herrmann prüft das Gericht die Aussage eines Mannes, der das Erdloch und die Holzkiste gesehen haben will. Der Angeklagte habe ihm den Auftrag gegeben, ein Erdloch zu buddeln. Das Gericht befragte dazu am Dienstag Dritte. Denn der Zeuge ist bereits verstorben.

Im Prozess um die Entführung der zehnjährigen Ursula Herrmann hat eine Zeugin am Dienstag Aussagen zur vergrabenen Holzkiste gemacht, in der das Kind 1981 starb. Die Frau bezog sich auf die Angaben eines inzwischen gestorbenen Beteiligten, der bei seiner polizeilichen Vernehmung angegeben hatte, er habe auf Veranlassung des Angeklagten ein Loch in einem Waldstück gegraben. Später habe er nachgeschaut und in dem Loch eine Kiste gesehen. Danach hatte er diese Angaben aber widerrufen.

Der 59-jährige Angeklagte soll Ursula im September 1981 entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt haben.

Der Zeuge äußerte sich widersprüchlich und widerrief zuletzt

Der erste Leiter der Sonderkommission zur Aufklärung der Entführung bestätigte als Zeuge, dass ein Bekannter des Angeklagten bei einer Vernehmung Monate nach der Tat erklärt habe, er habe das Erdloch für den Angeklagten gut drei Wochen vor der Entführung gegraben.

Allerdings konnte er bei einem Ortstermin die Stelle nicht wiederfinden und habe schließlich das Geständnis mit den Worten widerrufen: „Ich habe gelogen, ich habe gar keinen Auftrag gehabt."

Später soll er jedoch diese Angaben in einerweiteren Vernehmung wiederholt und sie sogar vor einem Richter bestätigt haben.

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