Wenn das Sofa Kopfweh macht
Die LGA untersucht Möbel auf Schadstoffe – beim Kauf sollte man am besten nach Gütesiegeln fragen...
NÜRNBERG Neue Möbel sind nicht immer ein Grund zur Freude: So manches Sofa stinkt buchstäblich zum Himmel, und das nicht nur ein paar Tage lang. Auch Teppiche, Matratzen, Schränke oder ganze Einbauküchen können, wenn sie neu sind, kräftig ausdampfen. Das ist nicht nur lästig, sondern unter Umständen auch gesundheitsschädlich.
„Geruch kann natürlich ein Hinweis auf erhöhte Schadstoffkonzentrationen sein, muss aber nicht“, sagt Rainer Weiskirchen vom TÜV Rheinland LGA in Nürnberg. In den ersten Tagen sei es völlig normal, dass neue Möbel einen speziellen Geruch verströmen. Klingt das aber nicht innerhalb weniger Wochen ab, sollte auf jeden Fall auf Schadstoffe überprüft werden. Doch Vorsicht: Möbel können auch mit Schadstoffen belastet sein, die geruchlos sind und an der Oberfläche des Möbels haften. Wirklich klären können das nur Profis: Labore, die sich auf Innenraummessungen spezialisiert haben, messen das Raumklima oder untersuchen die Möbel in speziellen Prüfkammern.
„Blauer Engel“, „Goldenes M“ oder „LGA-schadstoffgeprüft“ garantieren die Einhaltung von Richtwerten
Augenbrennen, Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Erbrechen, Atemprobleme und Kopfschmerzen: Die Gefahr, die von zu vielen Schadstoffen in Möbeln ausgeht, ist für den, der ihnen täglich ausgesetzt ist, nicht unerheblich. Doch wie findet man „gesunde“ Möbel? „Möbel, die gar keine Schadstoffe enthalten, wird es vermutlich gar nicht geben“, erklärt Weiskirchen. Selbst unbehandeltes Kiefernholz enthält von Natur aus Terpene, auf die so mancher allergisch reagiert. Deshalb sollte man die Zimmer nicht so voll stellen: „Auch emissionsarme Möbel können bei entsprechender Anzahl zu Beschwerden führen“, weiß Weißkirchen.
Eine Orientierung bieten auf jeden Fall Gütesiegel: Der „Blaue Engel“, das „Goldene M“ oder das Siegel „LGA-schadstoffgeprüft“ garantieren die Einhaltung von Schadstoffrichtwerten. Am besten beim Kauf gezielt nach solchen Gütesiegeln fragen.
Dringend gewarnt wird in jedem Fall vor Schnäppchen aus Billig-Discountern. Sollte ein Möbelstück eine Schadstoffbelastung aufweisen, die den gesetzlichen Richtwert überschreitet, hat der Käufer übrigens Rückgaberecht. Aber: Das muss er erst einmal per Expertenuntersuchung nachweisen. Das vermeintliche Schnäppchen kann ihn dann unter Umständen teuer zu stehen kommen.
Melanie Brandl
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