Weniger Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Bayern

Nürnberg (dpa/lby) - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Bayern ist im vergangenen Jahr auf knapp 61 850 gesunken. Das waren 3734 weniger als im Jahr zuvor, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte.
dpa |
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Nürnberg (dpa/lby) - Die Zahl der Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger in Bayern ist im vergangenen Jahr auf knapp 61 850 gesunken. Das waren 3734 weniger als im Jahr zuvor, wie die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit am Mittwoch in Nürnberg mitteilte. Pro Monat wurden im Schnitt rund drei Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sanktioniert.

In 70 Prozent der Fälle kürzten die Jobcenter das Arbeitslosengeld II wegen Meldeversäumnissen - wenn also beispielsweise jemand einen Termin ohne wichtigen Grund nicht wahrnahm. Dann wurden zehn Prozent des Regelsatzes für drei Monate gestrichen. 14 Prozent der Sanktionen wurden verhängt, weil Leistungsempfänger zumutbare Jobs, eine Ausbildung oder etwa eine Weiterbildung ablehnten.

Das Sozialgesetzbuch II schreibt die Sanktionen vor. Bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen kann die gesamte Unterstützung auf Zeit gestrichen werden. Menschen unter 25 Jahren werden stärker bestraft als ältere Leistungsempfänger.

Im vergangen Jahr zählte die Regionaldirektion Bayern im Schnitt rund 300 000 Hartz-IV-Empfänger. Der Regelsatz betrug 416 Euro.

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