Weniger genehmigte Tierversuche im ersten Halbjahr

In der ersten Jahreshälfte 2019 wurden etwas weniger Tierversuche genehmigt als noch im Vorjahr. Tierschützer kritisieren zu geringe Forschungsgelder für tierversuchsfreie Forschung.
dpa |
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Ein geschlossener Behälter mit Mäusen steht in einem Labor vor einer Mitarbeiterin auf einem Tisch.
dpa/Uwe Anspach/Archivbild Ein geschlossener Behälter mit Mäusen steht in einem Labor vor einer Mitarbeiterin auf einem Tisch.

München/Würzburg (dpa/lby) - Die Zahl genehmigter Tierversuche in Bayern ist rückläufig - in der ersten Jahreshälfte 2019 wurden 81 Tierversuche von den Regierungen von Oberbayern und Unterfranken genehmigt. Im Vorjahreszeitraum waren es den Angaben nach 91 Anträge.

Die Regierung von Unterfranken erlaubte für die Bezirke Unter-, Mittel- und Oberfranken sowie die Oberpfalz bis Ende Juni dieses Jahres 59 Tierversuche. Die meisten der Anträge stellten einem Sprecher zufolge die Universitäten Würzburg, Erlangen und Regensburg. Bei den Versuchstieren handele es sich fast ausschließlich um Mäuse, Ratten und wenige Fische. Im gesamten Jahr 2018 hatte die Behörde dem Sprecher nach 166 Tierversuche genehmigt, davon 91 in der ersten Jahreshälfte 2018. Der Rückgang der Genehmigungen gehe vor allem auf eine geringere Anzahl an Anträgen zurück.

Für Oberbayern, Niederbayern und Schwaben genehmigte die Regierung von Oberbayern in der ersten Jahreshälfte 2019 22 Tierversuche. Im gesamten Jahr 2018 hatte die Behörde 175 Anträge genehmigt, keine davon in der ersten Hälfte des Jahres, wie eine Sprecherin sagte. Diese Schwankung sei hauptsächlich durch Personalengpässe zu erklären. Genannte Zwecke der genehmigten Anträge seien die Entwicklung von Medikamenten, Grundlagenforschung und die Forschung an Krankheiten. Die meisten Anträge stellten die Technische Universität München und die Ludwig-Maximilians-Universität München.

Bei ihrer Entscheidung, einen Tierversuch zu genehmigen, sind die Behörden an das Tierschutzgesetz (TierSchG) gebunden. Versuche mit Tieren dürfen demnach nur genehmigt werden, wenn sie etwa der Grundlagenforschung oder der Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten dienen. Das Gesetz schreibt ebenso vor, dass die zu erwartenden Schmerzen oder Leiden der Tiere mit Blick auf die Versuchszwecke ethisch vertretbar sein müssen. Sollte es andere Möglichkeiten geben, die Forschungsergebnisse zu erreichen, müssen diese genutzt werden.

Gaby Neumann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Vereins Ärzte gegen Tierversuche, sieht die Entwicklung trotz des Rückgangs der genehmigten Tierversuche kritisch. Dies ändere nichts daran, dass noch immer fast jeder Versuch genehmigt werde, sagte sie. Auch die Forschungsförderung spiele eine wichtige Rolle. "Nur ein Bruchteil der Gelder fließt in die tierversuchsfreie Forschung", so Neumann.

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