Weltweite Werbung für bayerische Schmankerl

Weiß-blaue Schmankerl sind international beliebt. Der weltweite Absatz soll nun noch mehr angekurbelt werden.
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Kulinarisch stehen die Weißwurst und die Brezn an der Spitze.
Martha Schlüter Kulinarisch stehen die Weißwurst und die Brezn an der Spitze.

Bier aus Bayern, Käse von bayerischen Kühen, Münchner Weißwürste und Nürnberger Rostbratwürste – weiß-blaue Schmankerl sind international beliebt. Der weltweite Absatz soll nun noch mehr angekurbelt werden.

München – Bayern will weltweit den Appetit auf bayerische Lebensmittel anregen. Mit einer neuen Marketing-Agentur solle der Absatz von Produkten aus dem Freistaat im In- und Ausland vorangetrieben werden, sagte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU).

„Wir wollen die Marke Bayern noch besser präsentieren und die Wertschätzung für unsere Spezialitäten weiter erhöhen.“ Schon jetzt werden etwa bei Käse mehr als zwei Drittel der bayerischen Produktion exportiert. Mit speziellen Anlaufstellen auf wichtigen Auslandsmärkten und auf Messen soll die neue Agentur, die am 1. Juli ihre Arbeit aufgenommen hat, über bayerische Produkte informieren.

Bis 2013 stellt der Freistaat dafür 6,5 Millionen Euro bereit, dann müsse sich die Ernährungswirtschaft stärker einbringen, sagte Brunner. Im Herbst solle ein Beirat mit Vertretern der Wirtschaft eingesetzt werden, der Anregungen geben und Arbeitsschwerpunkte vorschlagen soll.

„Wir wollen nicht mit Masse überzeugen, sondern mit Qualität“, sagte Brunner. Deshalb soll auch der Schutz weiterer bayerischer Produkte mit einer geografischen Herkunftsbezeichnung der EU-Kommission vorangetrieben werden. Schon jetzt sind 19 bayerische Spezialitäten geschützt, etwa Allgäuer Emmentaler, Bayerisches Bier und Nürnberger Bratwürste.

Die Agentur soll teilweise Aufgaben der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) übernehmen. Dieser Absatzfonds war im Frühjahr 2009 liquidiert worden. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor die von der CMA bei Bauern und anderen Marktteilnehmern erhobene Zwangsabgabe für unrechtmäßig erklärt.

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