"Weihnachtsfrieden" bis Neujahr: Fiskus bremst Prüfeifer

München (dpa/lby) - Bayerns Finanzbeamte werden auch in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr keine Steuerprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. "Dieses Entgegenkommen, das im Übrigen zu keinen Steuerausfällen führt, trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei und ist ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Freitag in München.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, kommt zu einer Kabinettssitzung. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild
dpa Albert Füracker (CSU), Finanzminister von Bayern, kommt zu einer Kabinettssitzung. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

München (dpa/lby) - Bayerns Finanzbeamte werden auch in diesem Jahr zwischen Weihnachten und Neujahr keine Steuerprüfungen oder Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. "Dieses Entgegenkommen, das im Übrigen zu keinen Steuerausfällen führt, trägt seit Jahren zu einem guten Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung bei und ist ein wirksamer Beitrag zur Bürgerfreundlichkeit der Finanzverwaltung", sagte Finanzminister Albert Füracker (CSU) am Freitag in München. In der Weihnachtszeit sollten die Bürger nicht mit Maßnahmen belastet werden, die als unpassend empfunden werden könnten.

Konkret gelte der "Weihnachtsfrieden" vom 23. Dezember bis Neujahr. Die Finanzämter werden dann keine Außenprüfungen beginnen und Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausgenommen seien nur Fälle, bei denen etwa wegen drohender Verjährung Steuerausfälle vermieden werden müssen. Auch Steuerbescheide sollen während des "Weihnachtsfriedens" weiter verschickt werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.