Weihnachtsfeier ’09 – so gefährlich wie nie

Nürnberg - Wenn Alkohol und Stimmung die Zunge lösen, ist der Job in Gefahr. Arbeitgeber schauen genauer hin.
Eine Arbeitnehmerin fliegt raus, weil sie für ihre Zigarettenpause nicht ausgestempelt hat. Einem Bäcker wird gekündigt, weil er in der Firma einen Brotaufstrich für 10 Cent probiert. Eine Küchenhilfe im Krankenhaus muss gehen, weil sie drei Semmeln gestohlen haben soll. In der Krise suchen Arbeitgeber gezielt nach Lappalien, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.
Und die kleinen, aber oft folgenreichen Fallen lauern nicht nur am Arbeitsplatz. Derzeit gehen in vielen Betrieben die firmeninternen Weihnachtsfeiern über die Bühne. Und gerade da sollten Arbeitnehmer aufpassen, warnen Arbeitsrechtler. „Vor allem Beschäftigte, die der Chef ohnehin im Visier hat, sollten bei solchen Feiern besonders vorsichtig sein“, sagt der Fachanwalt Nils Bronhofer.
Denn wer sich auf der Firmenfeier einen Fehltritt erlaubt, riskiert nicht nur am nächsten Tag den Spott der Kollegen. Gerade in Krisenzeiten können Arbeitgeber die Verfehlungen auch dazu nutzen, Abmahnungen auszusprechen – oder gar Kündigungen. Das macht die Weihnachtsfeier ’09 gefährlich wie nie.
„Ein Arbeitgeber, der froh ist um jeden Beschäftigten, der geht, schaut auch auf der Weihnachtsfeier genau hin“, sagt einer von Bronhofers Kollegen, der nicht genannt werden will. Zwar komme es immer auf den Einzelfall an und auf die Art, wie das Arbeitsverhältnis bisher war. Aber Gefahren lauern überall: „Vergessen sollte man nie“, gibt Bronhofer zu bedenken: „Eine Weihnachtsfeier ist keine private Veranstaltung unter Freunden oder Bekannten.“
Vor allem unter Alkoholeinfluss, so Bronhofer, sinken häufig die Hemmungen. Da würden dann Dinge gesagt oder getan, „die einem am nächsten Tag nicht nur leid tun, sondern arbeitsrechtliche Konsequenzen haben können.“
Der Jurist weiß, wovon er spricht. In seiner Praxis häufen sich die Fälle, in denen Arbeitgeber versuchen, den Beschäftigten aus Kleinigkeiten einen Strick zu drehen. Alleine letzte Woche habe er drei Fälle gehabt, wo versucht wurde, Beschäftigten wegen falscher Spesenabrechnungen zu kündigen. „Das läuft schon mal nach dem Motto: Unterschreiben Sie den Auflösungsvertrag, oder wir schauen uns Ihre Spesen genauer an.“
Der Anwalt glaubt deshalb: „Es kann durchaus Chefs geben, die versuchen, Mitarbeiter auf der Weihnachtsfeier in heikle Situationen zu bringen.“ Also etwa jemanden mit Alkohol abzufüllen und ihn dann im Rausch zu Beleidigungen gegenüber Kollegen zu provozieren.
Der Chef muss dann nur noch Mitarbeiter finden, die die Verfehlung bezeugen. Bronhofer rät Arbeitnehmern deshalb, auf der Weihnachtsfeier wachsam zu sein. „Da geht man hin – und reißt sich dann aber zusammen.“