Weiden: Polizist (48) zwingt Autofahrerin (25), sich nackt zu zeigen

Während einer Verkehrskontrolle zwingt ein Polizeihauptmeister eine Frau, sich vor ihm auszuziehen. Das Amtsgericht Weiden hat ihn jetzt zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Weiden - Straffreiheit gegen sexuelle Gefälligkeiten - diesen Vorschlag hat ein Polizist aus der Oberpfalz bei einer Verkehrskontrolle einer Autofahrerin gemacht.
Wie ein Sprecher des Gerichts am Montag sagte, verurteilte das Amtsgericht Weiden den 48-Jährigen deshalb zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und setzte diese zur Bewährung aus.
Die Straftaten: Bestechlichkeit und versuchte Strafvereitelung im Amt. Mehrere Medien hatten zuvor darüber berichtet. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
Polizei hält Fahrzeug an - Autofahrerin kann Strafe nicht zahlen
Laut Urteil hatte der Polizist bei einer Verkehrskontrolle am 2. Mai 2019 mit einem Kollegen bei Grafenwöhr einen VW Golf kontrolliert. Dessen 25-jährige Fahrerin hatte verbotenerweise einen Forstweg benutzt, im Kofferraum hatte sie zwei in Deutschland illegale Teleskopschlagstöcke und einen Elektroschocker.
Wegen der Ordnungswidrigkeit habe der Polizeihauptmeister ein Ordnungsgeld verlangt. Weil die Frau kein Bargeld dabei hatte, schlug er ihr laut Gericht auch mit eindeutigen Gesten vor, die Schulden anders zu begleichen. Die Autofahrerin lehnte ab.
Beschuldigter Polizist räumt Vorwürfe ein
Auf sein Ansinnen, sich ihm dann nackt zu zeigen, ließ sie sich laut Gericht aber ein und entblößte kurz Teile ihres Körpers. Daraufhin habe sie weiterfahren können. In der Polizeistation in Waldsassen habe sie dann Anzeige erstattet. Laut der Zeitung "Neuer Tag" schilderte die Kellnerein den Vorfall als "sehr unappetitlich". Der Polizist habe sie aufgefordert, sich auszuziehen - "und zwar alles".
Vor Gericht hatte der Polizeibeamte die Vorwürfe eingeräumt und sich entschuldigt. Sollte das Urteil vom Donnerstag rechtskräftig werden, könnte es für den Polizisten dienstrechtliche Konsequenzen haben. Das Beamtenrecht sieht bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr den Verlust der Beamtenrechte vor.
Lesen Sie hier: Bei Schweinfurt - Illegales Autorennen endet mit Unfall