Wegen einer Kippe: Schüler 6 Monate im Gefängnis!

„Ich verstehe auch nicht, warum ich das gemacht habe“: Er bedrohte einen Friseur (53) mit dem Taschenmesser – und hatte dabei 1,6 Promiller im Blut.
von  Abendzeitung
Wollte sein Opfer demütigen: der Schüler Andreas R. (21) vor dem Nürnberger Landgericht.
Wollte sein Opfer demütigen: der Schüler Andreas R. (21) vor dem Nürnberger Landgericht. © Berny Meyer

„Ich verstehe auch nicht, warum ich das gemacht habe“: Er bedrohte einen Friseur (53) mit dem Taschenmesser – und hatte dabei 1,6 Promiller im Blut.

NÜRNBERG „Gib’ mir die Zigarette“, forderte der Schüler Andreas R. (21) einen Fremden auf – und hielt ihm sein Bundeswehrtaschenmesser an den Hals. Der Friseur (53) nahm die Kippe aus dem Mund, gab sie ihm und floh. Andreas R. wurde kurz danach festgenommen, saß fast sechs Monate in Untersuchungshaft. Gestern musste er sich wegen schwerer räuberischer Erpressung und Beleidigung vor dem Nürnberger Landgericht verantworten.

„Ich verstehe auch nicht, warum ich das gemacht habe“, sagte der Angeklagte aus intaktem Elternhaus ganz zerknirscht. Sogar Tabak hatte er an jenem Novembersamstag um 5 Uhr früh dabei. „Dann wollten Sie wohl einen Schwulen demütigen?“, vermutete Richter Thomas Gruber. Denn der Tatort, das Rosengärtchen am Nürnberger Sterntor, sei ein Treffpunkt dieser Szene.

Der Angeklagte kam damals mit 1,6 Promille im Blut aus einer Discothek. „Man hat’s gemerkt“, sagte der verheiratete Friseurmeister vor Gericht. Er gab an, auf dem Weg zu seinem Salon gewesen zu sein – weil die Putzfrau immer recht früh komme.

Im Rosengärtchen habe er eine Zigarettenpause gemacht. Da sei der Angeklagte mit seinem Freund gekommen, habe ihn bedroht und beschimpft. Andreas R. entschuldigte sich auf Aufforderung seines Verteidigers Jochen Horn bei dem Zeugen.

Was ist die Sache wert? Fünf Jahre Haft ist die Regelstrafe für Überfälle mit Waffen. Richter Thomas Gruber stufte diesen als minderschweren Fall ein – angesichts der Beute: einer angerauchten Kippe. Strafmildernd seien Geständnis und Reue. Bedenklich sei jedoch, dass Andreas R., mangels Leistung vom Gymnasiasten zum Pflegeschüler abgestiegen, bereits sechs Mal Gerichtskontakte hatte.

So hatte er nur sechs Monate vor dem Überfall grundlos einen Mann zusammengeschlagen. Immer kam er billig davon, so Richter Gruber. Und verhängte selbst ein recht mildes Urteil: Zwei Jahre Bewährung. „Obwohl auch drei Jahre Haft dringewesen wären.“

cis

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