Was Quelle-Kunden jetzt wissen müssen

NÜRNBERG - Alles über Umtausch, Garantie und Schnäppchen. Makaber: der Bankrott als gute Nachricht für Sparfüchse. In allen Filialen werden die Waren verramscht .
Der Untergang ist schon deutlich zu sehen. Viele Regale sind leergekauft. Neue Lieferungen gibt es nicht mehr. „Mit dem, was wir jeden Tag verkaufen, sichern wir unseren Lohn“, sagt Azubi Marcel Klaußner. „Haben wir nichts mehr zu verkaufen, machen wir dicht.“
Wer jetzt bei Quelle einkauft oder schon eingekauft hat, sollte sich folgende Fragen stellen:
Worauf sollten Quelle-Kunden jetzt achten?
Auf keinen Fall sollten sie per Vorkasse bezahlen, rät Ute Bitter von der Verbraucherzentrale Hessen. „Die Überweisung nach Erhalt von Ware und Rechnung ist der einzig gangbare Weg.“
Was passiert, wenn ich per Vorkasse gezahlt habe?
Wer gezahlt hat und keine Ware mehr erhält, wird zum Quelle-Gläubiger. Problem: Meist gehen Kleingläubiger leer aus. Zum Glück wird bei Quelle meistens per Rechnung bezahlt.
Was wird aus dem Umtauschrecht?
Ein gesetzlich garantiertes Umtauschrecht gibt es nicht. Es handelt sich um ein Kulanzangebot des Händlers. Ist der pleite, wird es kompliziert. Ansprüche wegen Mängeln können die Kunden beim Insolvenzverwalter geltend machen. Es ist aber eher unwahrscheinlich, ob diese auch bedient werden.
Was ist mit Gewährleistungsansprüchen und der Garantie?
Wenn es den Händler nicht mehr gibt, ist auch keiner da, der für Gewährleistungen gerade steht. Anders sieht es bei der Garantie aus: Diese ist von der Quelle-Pleite nicht betroffen, da sie direkt vom Hersteller ausgesprochen wird.
Müssen Kunden ihre Raten oder Rechnungen trotz Abwicklung noch zahlen?
Ja. Die Ratenverträge sind in der Regel mit Banken geschlossen und von der Quelle-Pleite unberührt. mm/fes
Mehr über das Drama bei Quelle, die Wut der Belegschaft und das ramponierte Image von Ministerpräsident Horst Seehofer lesen Sie in der Print-Ausgabe Ihrer AZ am Mittwoch, 21. Oktober