Warum ist dieser Sex-Verbrecher immer noch frei?

Gutachter geht von Rückfallgefahr aus. Für die Justiz kein Grund zur Inhaftierung
Abendzeitung |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Der Sex-Täter lebt noch immer unbehelligt in einem kleinen Dorf im Landkreis Neustadt-Waldnaab.
bayernpress 2 Der Sex-Täter lebt noch immer unbehelligt in einem kleinen Dorf im Landkreis Neustadt-Waldnaab.
So berichtete die AZ in der letzten Woche über den unglaublichen Fall.
abendzeitung 2 So berichtete die AZ in der letzten Woche über den unglaublichen Fall.

Gutachter geht von Rückfallgefahr aus. Für die Justiz kein Grund zur Inhaftierung

WEIDEN Hoffentlich liegt die Justiz in Weiden (Oberpfalz) mit ihrer Einschätzung nicht daneben. Sie hat darauf verzichtet, einen rückfallgefährdeten Pädophilen in U-Haft zu stecken. Solange das Strafverfahren gegen den Mann (26) nicht rechtskräftig abgeschlossen ist, darf er auf freiem Fuß bleiben – und das, obwohl laut Einschätzung eines Gutachters besonders perverse Neigungen in ihm stecken.

Eine normale sexuelle Beziehung war Walter S.* offensichtlich nicht genug. Der Techniker aus einem kleinen Dorf im Landkreis Neustadt/Waldnaab, der seit längerer Zeit mit seiner Freundin im Haus seiner Eltern wohnt, baggerte per Internet eine drogenabhängige Frau (23) an. Der virtuelle Flirt endete im Bett der Hartz-IV-Empfängerin, die sich für die amourösen Zusammenkünfte entlohnen ließ. Diese Notlage nutzte Walter S. gnadenlos aus.

700 Euro bot ihr der Gelegenheits-Lover für einen wahrhaft ekelhaften Deal an. Er wollte Sex mit der erst sieben Monate alten Tochter der Frau! Das unglaubliche „Geschäft“, in das die Mutter des Babys schließlich einwilligte, wurde per Handy (74 SMS-Mitteilungen) festgezurrt. Es beinhaltete auch, dass das Kind womöglich starke Schmerzen aushalten müsste (AZ berichtete).

Als Walter S. schließlich im Juni letzten Jahres mit den 700 Euro in der Wohnung der Mutter auftauchte, war es nur Zufall, dass er seine perversen Neigungen nicht an dem Kind ausleben konnte. Das kleine Mädchen befand sich zu diesem Zeitpunkt bei ihren Pflegeeltern und hätte erst geholt werden müssen. Daraufhin bekam Walter S. kalte Füße.

Die drogenabhängige „Geschäftspartnerin“ schien danach aufzuwachen und schaltete die Polizei ein. Für Walter S., in dessen Wohnung auch noch Kinderpornos gefunden wurden, hielten sich die Folgen dennoch in Grenzen. Er blieb auf freiem Fuß. Daran änderte sich auch nach dem ersten Prozess im Februar nichts, als er zu 20 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt wurde. Und auch nichts, als das Landgericht in Weiden in der vergangenen Woche dieses Urteil bestätigte. Es ist noch nicht rechtskräftig, weil der Anwalt von Walter S. sofort Revision eingelegt hat.

„Es bestehen keine Haftgründe“, sagte Josef Weidensteiner, Sprecher der Weidener Justiz zur AZ. Die Tatsache, dass ein Gutachter dem Kinderschänder ein gestörtes Sexualleben bescheinigt und eine dringende Behandlung für notwendig erachtet, reicht der Justiz für eine Inhaftierung nicht aus. Darüber wundern sich auch die Nachbarn von Martin S. Ein Dorfbewohner sagte zur AZ: „Sollen wir jetzt unsere Kinder einsperren?“

* Name geändert

Helmut Reister

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.