Warum das Tegernseer Bräustüberl Google verklagt: Verhandlung am Mittwoch

Der Konzern Google zeige völlig falsche Angaben über sein Lokal an, sagt der Wirt des Bräustüberls am Tegernsee. Er geht mit einem Anwalt dagegen vor. Es könnte ein Präzedenzfall werden. An diesem Mittwoch ist nun vor dem Landgericht München I die Verhandlung angesetzt.
Tegernsee - Das Herzogliche Bräustüberl am Schlossplatz ist eine Tegernseer Traditionswirtschaft, 344 Jahre alt. Verstaubt ist sie deswegen nicht: Wirt Peter Hubert ist die Bedeutung von Online-Marketing sehr wichtig, teilt er im Juli mit. Umso mehr ärgert es ihn, dass Angaben zum Bräustüberl, die die Google-Abfrage Interessierten liefert, "offensichtlich falsch" sind.
Worum geht es genau? Wer mit Hilfe von Google etwa nach einem Restaurant sucht, dem liefert die Suchmaschine nicht nur die Adresse, sondern auch automatisch weitere Informationen wie Bewertungen und Hinweise auf Stoß- und mögliche Wartezeiten. Doch die Angaben, die nicht das Lokal selbst, sondern Google erstellt, seien falsch, schreibt der Wirt – und geschäftsschädigend.

Google gab falsche Informationen zum Bräustüberl
Was stimmt an den Angaben denn nicht? Die Angaben, so erklärt es das Lokal, stammen nicht vom Bräustüberl, sondern von Google selbst. Kein Problem für Hubert, "wenn die Informationen denn korrekt wären".
Doch Hubert und sein Team trauten ihren Augen kaum, als sie die Zeitangaben seit November 2017 genauer beobachteten: Über Wochen vermeldete Google, das Bräustüberl sei voll. Ob Dienstag oder Samstag, vormittags, abends oder spätnachts, in oder abseits der Hochsaison, die Info laute fast immer "stark besucht" mit Wartezeiten – so auch am Mittwochnachmittag. Und das bei 1.400 Sitzplätzen.
Google Informationen: Grundlage der Angaben unklar
Wie kommen die Angaben zustande? Das hat sich auch das Bräustüberl gefragt und versucht, es herauszufinden.
Und: Was bedeutet überhaupt "Wartezeit"? Geht es um den Einlass ins Lokal, die Dauer, bis man am Tisch sitzt, das Essen serviert bekommt oder die Rechnung? Unklar.
Die Angaben, so ein Sprecher von Google, beruhten auf einem Algorithmus, der weltweit gleich und somit nicht veränderbar sei. "Auf welcher Grundlage der Algorithmus diese Angaben erstellt, konnte oder wollte man nicht sagen", berichtet der Wirt. Es ist die Ohnmacht gegenüber einem riesenhaften Konzern, der längst in das Leben jedes einzelnen Menschen eingreift, selbst aber kaum fassbar scheint, die Hubert besonders ärgert.

Aufwendig: Klage gegen Google
Allein, um die Klageschrift zustellen zu dürfen, muss er jetzt ein Gericht bemühen. Die Zustellung an die deutsche Google-Zentrale sei gescheitert, weil die Post den Brief dort nicht einwerfe oder abgebe.
Wie geht es nun weiter? Jetzt soll das Landgericht München entscheiden, ob eine Klage gegen Google auch an die deutschen Ableger zugestellt werden darf, erklärt Thomas Glückstein, Anwalt für Urheber- und Medienrecht, der AZ. Ihn hat Hubert mit der Klage beauftragt. "Sie in die USA zu schicken, ist extrem aufwendig, sie muss von einem beglaubigten Übersetzer übersetzt werden, die Zustellung dauert Monate", sagt Glückstein. Das kostet – und schreckt viele ab, überhaupt erst den Kampf mit dem Internetriesen aufzunehmen.
An diesem Mittwoch (28. August) ist nun vor dem Landgericht München I die Verhandlung angesetzt.
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