Wappenstreit: Gericht will Vergleich

Allein schon der Name lässt aufhorchen: Auf dem Zettel vor dem Sitzungssaal des Landgerichts steht Luitpold Prinz von Bayern als Kläger. Doch der Inhalt des Zivilprozesses hat wenig mit dem Glamour des Adels zu tun - im Gegenteil, es geht um recht Profanes.
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Das Familienwappen der Wittelsbacher ist auf einem Poloshirt zu sehen. Foto: Elke Richter/Archivbild
dpa Das Familienwappen der Wittelsbacher ist auf einem Poloshirt zu sehen. Foto: Elke Richter/Archivbild

München (dpa/lby) - Besonders königlich war das Ambiente nicht, in dem Luitpold Prinz von Bayern am Dienstag um die Rechte der Wittelsbacher kämpfen ließ: Ein nüchterner Raum in einem Zweckbau, in dem das Landgericht München I über Zivilsachen entscheidet. Und auch der Inhalt des Prozesses barg wenig Glamour: Es ging um drei Merchandising-Produkte mit einem Emblem, das dem königlichen Wappen der Wittelsbacher sehr ähnlich ist. Das Pikante an dem Rechtsstreit: Beklagt wurde nicht irgendein Souvenirhersteller, sondern die Kulturgut AG, die seit rund 20 Jahren im Auftrag des Freistaats die Museumsshops der Bayerischen Schlösserverwaltung betreibt.

100 000 Euro Streitwert hatte das Gericht im Vorfeld angesetzt. Am Ende steht nun wahrscheinlich ein Vergleich: Die Kulturgut AG wird wohl eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, wonach sie die ohnehin kaum noch vorrätigen Produkte endgültig aus dem Verkehr zieht und das umstrittene Wappen künftig nicht mehr verwendet. Außerdem muss sie Abmahngebühren in Höhe von 830 Euro sowie die Kosten des Rechtsstreits übernehmen. Die Kosten des Vergleichs tragen beide Parteien selbst.

Drei Wochen haben diese nun Zeit, dem Vergleich zuzustimmen, sonst trifft das Gericht am 1. Oktober eine Entscheidung. Die Anwältinnen des nicht anwesenden Prinzen haben bereits ihre Zustimmung signalisiert. Sie hatten argumentiert, dass das Emblem auf einem Polo-Shirt, einem Baseball-Cap und einem Kissen wesentliche Bestandteile des königlichen Wappens aufgreife und deshalb das Namensrecht verletze. Die Kulturgut AG hingegen beteuerte, eine Dekoration aus Schloss Linderhof aufgegriffen zu haben, die unter anderem auf dem Baldachin des königlichen Bettes Ludwigs II. zu sehen sei. Das Gericht machte jedoch deutlich, dieser Argumentation nicht folgen zu wollen.

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