Wahllos auf Frauen eingestochen: 15 Jahre Haft für jungen Mann
Traunstein - Wegen versuchten Doppelmordes an einer jungen Frau und deren Mutter ist ein 24-Jähriger zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sah es am Donnerstag als erwiesen an, dass der Mann die ihm nicht bekannten Opfer im vergangenen Sommer in seinem oberbayerischen Heimatort Neumarkt-Sankt Veit wahllos niederstach. Außerdem erkannte das Schwurgericht auch versuchten schweren Raub.
Als Motiv für die Bluttat gilt Frust darüber, dass die Freundin des jungen Mannes mit ihm Schluss machen wollte und er Schulden in Höhe von 4000 Euro hatte. Das Gericht ist überzeugt, dass der Täter sich bei dem Überfall Geld oder Wertgegenstände verschaffen wollte. Zu seinen Gunsten wertete es, dass er seine in Ungarn lebende Mutter finanziell unterstützte.
Wahllos auf Passanten eingestochen
Der zur Tatzeit 23-Jährige war am Nachmittag des 27. Juni 2016 nach Auffassung des Gerichts in Tötungsabsicht mit dem Fahrrad im Ort umhergefahren. Im Garten eines Wohnhauses sah er sein erstes Zufallsopfer. Er fügte der wehrlosen 20-Jährigen massive Schnittwunden an Hals, Schläfe und Brust zu. Als deren Mutter zu Hilfe kam, stach er auch die 51-Jährige nieder. Beide Frauen erlitten bleibende Schäden.
"Es war eine große Nähe zur Tatvollendung gegeben", sagte der Vorsitzende Richter Erich Fuchs in der Urteilsbegründung. Die Mutter sei kurz vor dem Tod gestanden. Das Gericht unterstellte dem Täter einen direkten Tötungsvorsatz. "Der Angeklagte hat bewusst den Tod seiner Opfer in Kauf genommen." Es lägen die Mordmerkmale der Heimtücke und der Habgier vor.
Staatsanwaltschaft wollte lebenslange Haft
Fuchs hatte schon zu Beginn der Urteilsbegründung betont, ein vergleichbarer Fall sei ihm "in letzter Zeit nicht untergekommen". Es sei unerklärlich, wie ein gesunder junger Mann am helllichten Tag durch die Gegend fährt, den Garten eines Hauses betritt und zwei Frauen ohne Hemmungen und Skrupel fast umbringt. "Es stellt sich schon die Frage, was in unserer Gesellschaft los, dass so etwas möglich ist", sagte der Vorsitzende. Als möglichen Grund nannte er ständige Horrormeldungen im Fernsehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte vor einer Woche lebenslange Haft beantragt. Der Verteidiger hatte im Fall der niedergestochenen Tochter auf versuchten Mord und im Fall der Mutter lediglich auf versuchten Totschlag plädiert. Er hielt eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für angemessen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte an, erst nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe über eine Revision entscheiden zu wollen. Die Staatsanwaltschaft wollte sich zunächst nicht dazu äußern, ob auch sie Rechtsmittel einlegt.
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