Vorwurf der Vergewaltigung: Ansbacher Tierretter vor Gericht

Olaf N. engagiert sich in Ansbach für Tiger und Pumas – doch nun ist er angeklagt. Der Vorwurf lautet: Vergewaltigung einer Mitarbeiterin (17).
Helmut Reister |
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Ein Pfleger füttert eine Raubkatze in der Auffangstation in Ansbach. (Symbolbild)
dpa Ein Pfleger füttert eine Raubkatze in der Auffangstation in Ansbach. (Symbolbild)

In Ansbach engagiert sich ein Tierretter für Tiger und Pumas – doch nun ist er angeklagt. Der Vorwurf lautet: Vergewaltigung einer Mitarbeiterin (17).

Ansbach - Tiger, Pumas und andere exotische Raubtiere, die illegal gehalten wurden oder unter schrecklichen Bedingungen ihr Dasein fristeten, haben im westlichen Mittelfranken eine neue Heimat gefunden. Betrieben wird diese einzigartige Auffangstation in Wallersdorf (Kreis Ansbach) vom Verein "Raubtier- und Exotenasyl".

Bis vor genau einem Jahr war Karsten T. (Name von der Redaktion geändert) der Vorsitzende und Motor des Vereins. Doch dann verschwand er von einem Tag auf den anderen von der Bildfläche.

Vorwurf der Vergewaltigung gegen Tierretter

Die Gründe für seinen plötzlichen Ausstieg werden in der kommenden Woche in einem Prozess vor dem Ansbacher Landgericht die wesentliche Rolle spielen. Die Staatsanwaltschaft jedenfalls hält den allseits als freundlich und zuvorkommend auftretenden (inzwischen abgelösten) Vereins-Boss, der seit einem Jahr in U-Haft sitzt, für einen Vergewaltiger.

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge war ein 17 Jahre altes Mädchen sein Opfer. Mehrfach, sowohl auf dem Gelände des Vereins als auch in seiner Privatwohnung, soll der verheiratete Familienvater Anfang 2016 über die junge Frau hergefallen sein. Sie leidet an epileptischen Anfällen und leistete damals ihr "Freiwilligenjahr" in der Auffangstation.

Tierretter bestreitet Vorwürfe

Zu einer Anzeige rang sie sich erst ein Jahr später durch, doch die Staatsanwaltschaft hat keine Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit und weist auf ein entsprechendes Gutachten hin. Wie schwer die Indizien wiegen, geht auch aus der Tatsache hervor, dass Karsten T. kurz nach der Aussage des mutmaßlichen Opfers verhaftet und seitdem nicht aus der U-Haft entlassen wurde. Nach AZ-Informationen bestreitet Karsten T. die Vergewaltigungsvorwürfe, hat jedoch in Vernehmungen keine Angaben zu Details gemacht.

Um eine Zeugenaussage wird das Opfer nicht herumkommen. Aufgrund ihres jugendlichen Alters zur Tatzeit kann es gut sein, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen wird.

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