Voraussichtlich Urteile im Doppelmordprozess von Schnaittach
Nürnberg (dpa/lby) - Im Doppelmordprozess von Schnaittach werden am Donnerstag (11.30 Uhr) die Urteile erwartet. Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth müssen sich ein 26-jähriger Informatiker und seine drei Jahre jüngere Frau wegen der Tötung der Eltern des Mannes verantworten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft versuchte das Paar zunächst, die Eltern mit Pflanzensamen vom Rizinusbaum und mit einer Überdosis einer Partydroge zu vergiften. Als dies scheiterte, soll der Sohn Mitte Dezember 2017 die im Bett liegende 66-Jährige mit einem Zimmermannshammer erschlagen haben. Danach soll er auch seinen 70 Jahre alten Vater mit dem Hammer getötet haben. Die Leichen der Opfer entdeckte die Polizei später eingemauert in einem Nebenraum im Anwesen der Eltern.
Die Staatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten lebenslange Freiheitsstrafen. Für den Sohn der Getöteten soll zusätzlich die besondere Schwere der Schuld festgestellt sowie die Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Die Verteidigung verlangte dagegen, das Paar von der Mordanklage freizusprechen. Allenfalls komme für den Angeklagten eine befristete Freiheitsstrafe wegen Totschlags in Betracht.
Nach Überzeugung des Staatsanwalts handelten die beiden Angeklagten gemeinschaftlich, auch wenn die Frau nicht unmittelbar an der Ausführung der Taten beteiligt gewesen sei. Sie habe ihren Mann jedoch nicht nur zu den Taten angestiftet, sondern diese maßgeblich gesteuert, vorbereitet und danach gemeinschaftlich mit dem Angeklagten daran gearbeitet, die Morde zu vertuschen. Die Mutter des Angeklagten habe der geplanten Heirat der Beiden und dem Einzug der Schwiegertochter im Weg gestanden.
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