Von BVG abgelehnt: Kastner scheitert mit Verfassungsklage wegen Jodl-Grabs

München/Karlsruhe - Der Künstler Wolfram Kastner muss den Nachfahren des NS-Kriegsverbrechers Alfred Jodl rund 4.000 Euro wegen der Beschädigung der Familiengrabstätte zahlen. Er hatte gegen seine Verurteilung durch die Münchner Zivilgerichte in Karlsruhe geklagt, aber das Bundesverfassungsgericht nahm seine Beschwerde nicht zur Entscheidung an. Die Münchner Urteile verletzten Kastner "nicht in seinem Recht auf künstlerische Betätigungsfreiheit", heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluss. (Az. 1 BvR 160/19)
Mehrere Aktionen gegen den Jodl-Grabstein
Jodl war als ehemaliger Wehrmachtsgeneral nach dem Zweiten Weltkrieg zum Tod verurteilt und hingerichtet worden. Um das Familiengrab auf der Fraueninsel im Chiemsee gibt es seit Jahren Streit. Jodl selbst liegt dort nicht begraben. Name, Dienstgrad und Lebensdaten stehen aber als Grabinschrift auf einem steinernen Kreuz.
Kastner hatte dagegen 2015 und 2016 mit mehreren Aktionen protestiert. Einmal klebte er ein Schild mit der Aufschrift "Keine Ehre dem Kriegsverbrecher" an das Kreuz, einmal brach er einen Buchstaben aus dem Namenszug. Zweimal bemalte er das Kreuz mit roter Farbe. Nach einer Klage der Familie hatten ihn die Gerichte in München zur Übernahme der Reparatur- und Reinigungskosten verurteilt.

Zu Recht, entschieden jetzt die Verfassungsrichter. Kastner habe den Grabstein wiederholt in seiner Substanz beschädigt und nicht überzeugend dargelegt, warum das "für seinen künstlerischen Ausdruck erforderlich gewesen wäre". Es gebe andere Möglichkeiten.