Vom Hundegebell zum Mord angestiftet
TRAUNSTEIN - Ein junger Räuber (16) hat eine Kiosk-Besitzerin mit dem Messer attackiert. Jetzt behauptet er:Plötzliches Gebell habe ihn dazu veranlasst.Die Staatsanwaltschaft scheint ihm zu glauben
Der brutale Räuber (16), der einer Kioskbesitzerin nahe Salzburg ein Messer in den Bauch gerammt hat, wird nicht wegen Mordversuchs angeklagt. Ein bellender Hund habe ihn erschreckt: Daher habe er zugestochen, behauptet Florian W. bei seiner Vernehmung.
Die Geschichte klingt krude. Doch bei der ermittelnden Staatsanwaltschaft scheint man dem Lehrling aus Taching am See zu glauben: Er behauptet, er sei bei dem Überfall so sehr vom Gekläffe des Hundes der 61-jährigen Kioskbesitzerin erschrocken, dass er im Reflex zugestochen habe, berichtet Andreas Miller, Sprecher der Staatsanwaltschaft Traunstein. Deshalb soll die Anklage nicht auf versuchten Mord, sondern auf schweren Raub und gefährliche Körperverletzung lauten.
Florian W. war am Donnerstag zu Hause in Taching am See ausgerissen. Mit ein paar Euro in der Tasche fuhr er mit seinem Moped in Richtung Österreich. Als ihm das Geld ausging, kam er auf die Idee, einen Kiosk zu überfallen. Seine Wahl fiel auf den kleinen Tabaktrafik. Was der Jugendliche nicht ahnte: Im Kiosk lief eine erstklassige Überwachungskamera. Deren Bilder überführten den Täter.
Die Aufnahme zeigt, wie er den Laden betritt, auf die 61-Jährige zugeht. Plötzlich springt er über die Theke. Dabei hat er ein Messer in der hand. Die Klinge trifft die Frau am Unterbauch. Das Messer verfängt sich im Pulli des Opfers, deshalb erleidet die 61-Jährige nur einen drei Zentimeter langen Schnitt; die Frau konnte inzwischen in häusliche Pflege entlassen werden.
Beim Versuch, die Kasse zu öffnen, scheitert Florian W., er flieht ohne Beute mit seinem Moped. Als der Tank leer ist, lässt er es einfach liegen.
Die Bilder der Überwachungskamera sind gestochen scharf. Am Sonntag geht der junge Täter der Polizei bereits ins Netz. Jetzt könnten die Aufnahmen den Räuber entlasten. Die Videoaufzeichnung soll seine Version, dass er im Schreck-Reflex zugestochen habe, bestätigen. Sonst hätten ihm im schlimmsten Fall zehn Jahre in einer Jugendhaftanstalt wegen versuchten Mordes gedroht.
Ralph Hub