Volksverhetzung: Neonazi Wiese muss in den Knast
Verurteilt wegen Volksverhetzung: Der Neonazi Martin Wiese ist zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten verdonnert worden und muss wieder in den Knast.
Gemünden - Der Neonazi Martin Wiese muss erneut ins Gefängnis. Das Amtsgericht Gemünden verurteilte den einschlägig vorbestraften 36-Jährigen am Mittwoch wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Tragens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er bei der Neonaziveranstaltung „Nationaler Frankentag“ im August 2011 in Roden-Ansbach (Landkreis Main-Spessart) Pressevertretern gedroht hatte, sie vor einen „Volksgerichtshof“ zu stellen und zum Tode zu verurteilen.
Zudem habe er in seiner Rede die Naziherrschaft verherrlicht und sich mit dem Tragen eines T-Shirts mit der Signatur Adolf Hitlers strafbar gemacht. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre Haft gefordert, Wieses Verteidiger einen Freispruch. Wiese war bereits 2005 im Zusammenhang mit dem vereitelten Anschlag auf die Grundsteinlegung der Münchner Synagoge zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Wiese wies die Vorwürfe im Gemündener Prozess zurück. Sein Verteidiger sagte, Wiese habe niemanden konkret bedroht, sondern „vollkommen abstrakt und unrealistisch“ gesprochen. Der Anwalt betonte: „Es kann sein, dass Wieses Ideale grundgesetzfeindlich sind, strafbar sind sie mit Sicherheit nicht“, fügt er an.
Wiese selbst betonte, seine Rede sei aus dem Kontext gerissen worden. In seiner Aussage griff er das „Staatssystem BRD“ an und fabulierte über einen künftigen Volksgerichtshof. Oberstaatsanwalt Burkhard Pöpperl rief Wiese auf, sich zu mäßigen, „sonst kann ich gleich ein neues Verfahren eröffnen“. Pöpperl sprach dem Angeklagten jedes Unrechtsbewusstein ab. Die Rede in Roden-Ansbach sei geeignet gewesen, den öffentlichen Frieden zu stören. Dadurch hätten die Journalisten auch Angst bekommen, als Zeugen auszusagen. Wiese sei „äußerst gefährlich“, sagte er.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig ist.
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