Volksverhetzung im Faschingszug: Anklage gegen Rechtsextreme

Würzburg (dpa/lby) - Weil mutmaßliche Rechtsextreme im Würzburger Faschingszug 2017 gegen Flüchtlinge gehetzt haben sollen, gibt es ein juristisches Nachspiel. Vier Menschen würden wegen Volksverhetzung angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft Würzburg am Mittwoch mit.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: D.- W. Ebener/Archiv
dpa Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: D.- W. Ebener/Archiv

Würzburg (dpa/lby) - Weil mutmaßliche Rechtsextreme im Würzburger Faschingszug 2017 gegen Flüchtlinge gehetzt haben sollen, gibt es ein juristisches Nachspiel. Vier Menschen würden wegen Volksverhetzung angeklagt, teilte die Staatsanwaltschaft Würzburg am Mittwoch mit. Die "Main-Post" hatte zuvor darüber berichtet.

Mehrere Menschen, die zur rechtsextremen Splitterpartei "Der dritte Weg" gehören sollen, hatten sich beim Würzburger Faschingsumzug vor zwei Jahren für kurze Zeit unter die Teilnehmer gemischt. Sie waren schwarz angemalt und trugen ein Plakat mit der Aufschrift "Wir wissen genau, abschieben wird uns keine Sau!". Besucher des Umzugs hatten den Zwischenfall gemeldet. Den Angeklagten droht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Die Behörden fanden die Verdächtigen mit Videomaterial des Bayerischen Rundfunks und der Internetseite der Partei. Angeklagt sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft drei Männer und eine Frau. Ein Mann sei in den 1950er-Jahren geboren worden, die anderen Anfang der 1990er-Jahre. Sie stammten aus den drei fränkischen Regionen. Ein Verdächtiger sei wegen unerlaubtem Munitionsbesitz vorbestraft.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.