Kommentar

Volksbegehren: Wider die Verfassung

Der AZ-Landtagskorrespondent über das Volksbegehren.
von  Ralf Müller

Bayern - Das von FDP, dem Bund der Steuerzahler und dem Bund der Selbstständigen gestartete Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern" könnte ein Renner werden. Vor allem deshalb, weil es dem verbreiteten Verdruss an der Politik entgegenkommt.

Ein vermeintlicher Selbstbedienungsladen 

Wenn die Bürger einmal die Gelegenheit haben, den vermeintlichen Selbstbedienungsladen der politischen Klasse zu stutzen, dann nutzen sie diese auch. Ein Paradebeispiel ist die Abschaffung des bayerischen Senats im Jahre 1999. Es gibt ja auch wenig Argumente gegen die Forderung, die Größe des bayerischen Landtags wieder auf einen Stand einzudampfen, der in der Landesverfassung festgelegt ist.

So steht es in der Verfassung

Danach sollen es 180 Abgeordnete sein. Dass es auch 205, 225 oder sogar noch mehr sein können, ist der Verfassung nicht zu entnehmen. Im Grunde herrscht seit der Landtagswahl 2018 im Freistaat ein verfassungswidriger Zustand.

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