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Volksbegehren: Wider die Verfassung

Der AZ-Landtagskorrespondent über das Volksbegehren.
Ralf Müller |
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Bayern - Das von FDP, dem Bund der Steuerzahler und dem Bund der Selbstständigen gestartete Volksbegehren "XXL-Landtag verhindern" könnte ein Renner werden. Vor allem deshalb, weil es dem verbreiteten Verdruss an der Politik entgegenkommt.

Ein vermeintlicher Selbstbedienungsladen 

Wenn die Bürger einmal die Gelegenheit haben, den vermeintlichen Selbstbedienungsladen der politischen Klasse zu stutzen, dann nutzen sie diese auch. Ein Paradebeispiel ist die Abschaffung des bayerischen Senats im Jahre 1999. Es gibt ja auch wenig Argumente gegen die Forderung, die Größe des bayerischen Landtags wieder auf einen Stand einzudampfen, der in der Landesverfassung festgelegt ist.

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So steht es in der Verfassung

Danach sollen es 180 Abgeordnete sein. Dass es auch 205, 225 oder sogar noch mehr sein können, ist der Verfassung nicht zu entnehmen. Im Grunde herrscht seit der Landtagswahl 2018 im Freistaat ein verfassungswidriger Zustand.

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10 Kommentare
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  • da Brandner am 30.09.2022 09:36 Uhr / Bewertung:

    Was ist jetzt an diesem "Kommentar" eigentlich Kommentar?

  • Alter_Ego am 30.09.2022 07:33 Uhr / Bewertung:

    Es gibt eine ganz einfache Lösung, die Kosten des Landtages auf der Basis von 180 Abgeordneten berechnen und diesen Betrag deckeln. Da müssen sich halt 220 oder mehr Abgeordnete diesen Kuchen teilen, der dann schnell kleiner wird. Wetten, dass dann ziemlich schnell eine Reform kommt. Könnte man auch für den Bundestag machen, das größte demokratische Parlament weltweit.

  • remember am 30.09.2022 18:41 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Alter_Ego

    Das ist der Abeste Vorschlag dazu!

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