Volksbegehren ist nun Fall für Bundesverfassungsgericht

Das vom bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppte Volksbegehren "#6JahreMietenstopp" ist jetzt ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Am Samstag hätten die beiden Beauftragten des Volksbegehrens, Volker Rastätter und Monika Schmid-Balzert, per Fax und Kurier an Deutschlands höchsten Gericht Verfassungsbeschwerde eingereicht, teilte der DMB Mieterverein München am Dienstag mit.
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Bundesverfassungsgericht. Foto: picture alliance / dpa
dpa Bundesverfassungsgericht. Foto: picture alliance / dpa

München/Karlsruhe - Das vom bayerischen Verfassungsgerichtshof gestoppte Volksbegehren "#6JahreMietenstopp" ist jetzt ein Fall für das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Am Samstag hätten die beiden Beauftragten des Volksbegehrens, Volker Rastätter und Monika Schmid-Balzert, per Fax und Kurier an Deutschlands höchsten Gericht Verfassungsbeschwerde eingereicht, teilte der DMB Mieterverein München am Dienstag mit. Das Gericht habe den Eingang auch bereits bestätigt, ein Aktenzeichen gebe es aber noch nicht, sagte eine Sprecherin auf Nachfrage. Ziel der Beschwerde sei es, das am 16. Juli erlassene Urteil aufzuheben.

"Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich des Berliner Mietendeckels bereits mitgeteilt, dass es die Frage, ob die Bundesländer die Mieten über das öffentliche Recht begrenzen dürfen, als offen ansieht. Deswegen verwundert es uns sehr, dass das bayerische Verfassungsgericht dem Bundesverfassungsgericht vorgreift und in einem Bereich urteilt, für den es nicht die Kompetenz hat", sagt Volker Rastätter, Geschäftsführer des DMB Mietervereins München.

Mitte Juli hatte Bayerns höchstes Gericht das Volksbegehren abgewiesen. Das Mietrecht sei Sache des Bundes, bayerische Volksbegehren sind jedoch nur für Landesgesetze zulässig, begründete die Kammer damals ihre Entscheidung.

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