Viereinhalb Jahre Haft wegen Anschlag auf Asylheim in Hirschau

Der Angeklagte hatte in der Nacht zum 7. Februar einen Brandsatz durch ein Fenster einer Flüchtlingsunterkunft geworfen.
az/dpa |
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Der Angeklagte Viktor W. (25, rechts) im Schwurgerichtssaal des Landgerichts in Amberg mit seinem Anwalt Karl Holzapfel. Viktor W. wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
dpa Der Angeklagte Viktor W. (25, rechts) im Schwurgerichtssaal des Landgerichts in Amberg mit seinem Anwalt Karl Holzapfel. Viktor W. wurde zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

Amberg - Im Prozess um einen Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in der Oberpfalz hat das Landgericht Amberg am Dienstag eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren verhängt. Der 25 Jahre alte Angeklagte hatte während der Verhandlung zwar bestritten, dass er ein Feuer legen wollte. Das Gericht glaubte ihm aber nicht.

Nur durch Glück wird niemand verletzt

Er wurde verurteilt wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter schwerer Brandstiftung. Darüber hinaus sei er der versuchten gefährlichen Körperverletzung und Sachbeschädigung schuldig, sagte die Vorsitzende Richterin.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 25-Jährige nachts eine mit einer brennbaren Flüssigkeit gefüllte Flasche durch ein Fenster der Unterkunft in Hirschau (Landkreis Amberg-Sulzbach) geworfen hatte.

Dass sich der Brandsatz nicht entfachte und keiner der neun Bewohner verletzt wurde, war laut Urteil "glücklichen Umständen zu verdanken". Die Erklärung des 25-Jährigen, er habe nicht das Fenster, sondern die Wand daneben treffen und die Bewohner lediglich erschrecken wollen, akzeptierte die Richterin nicht. Sie sagte: "Wenn man einen Brandsatz herstellt, dann will man auch, dass es brennt."

Die Staatsanwaltschaft ging von versuchtem Mord in neun Fällen aus

Allerdings handelte es sich laut Gericht nicht um einen Molotowcocktail, sondern um einen Brandsatz aus Wodka und einem Schaumstoff-Vlies, bei dem sich ein Brand langsamer ausgebreitet hätte. Zudem seien zur Tatzeit die Fenster der Unterkunft erleuchtet gewesen. Deswegen habe der Angeklagte davon ausgehen können, dass die Bewohner wach seien und sich in Sicherheit hätten bringen können. "Deshalb sind wir auch der Meinung, dass der Angeklagte, nachdem er so einen Brandsatz hergestellt hat, nicht von einer Lebensgefahr für die Bewohner ausgegangen ist", sagte die Richterin.

Die Anklage ging dagegen ursprünglich von versuchtem Mord in neun Fällen aus. Das Gericht ordnete auch einen Aufenthalt in einer Entziehungsanstalt an. Der Angeklagte war demnach bei der Tat betrunken.

Die Körperverletzung bezieht sich auf einen weiteren Vorfall im Juli 2015, bei dem der Angeklagte dem Gericht zufolge eine Bierflasche in Richtung einer Gruppe Menschen geworfen und dabei eine Person verletzt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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