VGH prüft Rückbau des Atomkraftwerks Isar I

Der Bund Naturschutz befürwortet zwar die Stilllegung des Kernkraftwerks Isar I, klagt aber gegen die Art und Weise des geplanten Abbaus.
dpa/AZ |
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München - Vor dem Verwaltungsgerichtshof in München hat am Dienstag die Verhandlung um den Rückbau des Kernkraftwerkes Isar I (KKI 1) in Ohu bei Landshut begonnen. Der Bund Naturschutz (BN) klagt gegen die Genehmigung für die Stilllegung und den Abbau der Anlage, die das Umweltministerium im Januar 2017 erteilt hat. Die Maßnahmen haben bereits begonnen. Der Atommeiler war von 1979 bis März 2011 in Betrieb.

Immer noch radioaktives Material im Kraftwerk

Der BN befürwortet zwar Stilllegung und Abbau des KKI 1, jedoch nicht die Art und Weise. Es seien zu viele Fragen der Sicherheit ungeklärt, so die Naturschützer.

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So dürfe das KKI nicht abgebaut werden, solange noch - zwar außer Betrieb gesetzte und abgekühlte, aber noch strahlende - Brennelemente in der Anlage seien. Dem Gericht nach befinden sich noch etwa 900 von ursprünglich 1700 Brennelementen im Lagerbecken des KKI 1, die laut dem Betreiber PreußenElektra bis Ende 2019 entfernt sein sollen.

Bund Naturschutz: Kein Schutz vor Unfällen oder Terror

Weiter kritisiert der BN die in der Genehmigung zugelassene Menge an Radioaktivität, die während des gesamten Rückbauprozesses in die Umwelt gelangen dürfe, als zu hoch. Zudem reiche der Schutz vor Störfällen wie einem Flugzeugabsturz über der Anlage oder einem Terroranschlag nicht aus.

Eine Entscheidung sei in dieser Woche nicht zu erwarten, kündigte Vorsitzender Richter Wolfgang Peitek an. Das Thema sei technisch und juristisch zu komplex, als dass eine Entscheidung "wie bei John Wayne aus der Hüfte geschossen" werden könne.

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