Verwaltungsgerichtshof verhandelt Hubschrauber-Einsatz

München (dpa/lby) - Die Mitglieder eines Naturschutzvereins hatten südlich des Ammersees Schwemmholz und Äste verbrannt - es kam zu einem Flächenbrand, der mit Hilfe von Hubschraubern aus der Luft gelöscht wurde. Fünf Jahre später hat sich der Verein am Mittwoch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit der Bundespolizei um die Kosten für den Einsatz zweier Hubschrauber gestritten. Sie hatten die örtlichen Einsatzkräfte beim Löschen unterstützt. Die Gemeinde Pähl (Landkreis Weilheim-Schongau) übernahm zunächst die Kosten und forderte das Geld von dem Verursacher zurück. Der Verein wehrt sich mit der Klage gegen die Rechnung.
Die Verhandlung vor dem VGH in München war nicht die erste in dem Rechtsstreit. Seit Jahren beschäftigen sich Verwaltungsrichter mit den Kosten für den Löscheinsatz, auch beim VGH wurde bereits verhandelt. Zuletzt hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Fall wieder nach München zurückverwiesen.
Der VGH muss darüber entscheiden, welche Kosten die Bundespolizei der Kommune überhaupt für den Einsatz in Rechnung stellen darf, die die Gemeinde dann wiederum von dem Verein zurückfordern kann - und wie die Kosten überhaupt berechnet werden dürfen.
In der Verhandlung stritten die Anwälte des Vereins und der Bundespolizei unter anderem darüber, ob Reparaturkosten an den Hubschraubern zu den Einsatzkosten zählen, die im Rahmen der Amtshilfe entstanden sind. Dem Vorsitzenden Richter zufolge waren in der Rechnung der Bundespolizei auch Kosten für Instandhaltung aufgelistet. Er könne nicht nachvollziehen, welche Einsätze zu welchen Reparaturen geführt hätten.
Die Anwältin der Gemeinde Pähl erklärte, die Kommune werde sich das gezahlte Geld auf alle Fälle zurückholen - entweder vom Verein oder dem Staat. Der VGH will seine Entscheidung in der kommenden Woche bekanntgeben.