Verwaltungsgerichtshof bestätigt Verbot von Bar-Öffnungen

München (dpa/lby) - Bars und Kneipen in Bayern müssen auch nach zwei Gerichtsentscheidungen bis auf Weiteres geschlossen bleiben: Der Verwaltungsgerichtshof lehnte es am Dienstag in zwei Fällen ab, das Verbot der Öffnung von Schankwirtschaften einstweilen außer Vollzug zu setzen. Die Richter begründeten dies in den Entscheidungen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, unter anderem damit, dass die Gefahr einer alkoholbedingten Nichteinhaltung von Hygienestandards in Schankwirtschaften erhöht sei.
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In einer Schwabinger Bar hat ein 34-Jähriger eine Frau am Sonntag mehrfach belästigt. (Symbolbild)
Foto: Angelika Warmuth/dpa/Archiv/Illustration In einer Schwabinger Bar hat ein 34-Jähriger eine Frau am Sonntag mehrfach belästigt. (Symbolbild)

München (dpa/lby) - Bars und Kneipen in Bayern müssen auch nach zwei Gerichtsentscheidungen bis auf Weiteres geschlossen bleiben: Der Verwaltungsgerichtshof lehnte es am Dienstag in zwei Fällen ab, das Verbot der Öffnung von Schankwirtschaften einstweilen außer Vollzug zu setzen. Die Richter begründeten dies in den Entscheidungen, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegen, unter anderem damit, dass die Gefahr einer alkoholbedingten Nichteinhaltung von Hygienestandards in Schankwirtschaften erhöht sei. Gleichwohl verwiesen die Richter auch darauf, dass derart lange Betriebsschließungen immer einer besonderen Rechtfertigung im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit bedürften.

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