Verwaltungsgerichtshof bestätigt Ausgangsbeschränkungen

Die Auflagen und Beschränkungen wegen der Corona-Krise beschäftigen auch die obersten Verfassungs- und Verwaltungsrichter in Bayern. Sie geben der Staatsregierung juristische Rückendeckung.
von  dpa
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild
Auf einer Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild © dpa

München (dpa/lby) - Nach dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof hat auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die im Freistaat geltenden Ausgangsbeschränkungen wegen der Corona-Krise fürs Erste bestätigt. Die zuständigen Richter lehnten es am Montag ab, die Regelungen durch einstweilige Anordnung vorläufig außer Vollzug zu setzen, wie das Gericht mitteilte. Die Entscheidungen in einem Hauptsacheverfahren stehen allerdings noch aus, ebenso wie beim Verfassungsgerichtshof.

Zur Eindämmung des Coronavirus gelten in Bayern seit dem 21. März umfangreiche Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist seither nur noch aus triftigen Gründen erlaubt. Dazu zählen etwa der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe, Arztbesuche, aber auch "Sport und Bewegung an der frischen Luft". Läden abseits der täglichen Grundversorgung müssen geschlossen bleiben, ebenso Gastronomiebetriebe mit Ausnahme von Mitnahme-, Liefer- und Drive-in-Angeboten. All diese Einschränkungen und Auflagen werden nun noch einmal bis zum Ende der Osterferien am 19. April verlängert.

Die Antragsteller vor dem Verwaltungsgerichtshof hatten argumentiert, diese Eingriffe in Rechte seien gesetzlich nicht gedeckt. Der zuständige Senat stellte allerdings fest, dass "die angegriffene Verordnung aller Voraussicht nach eine hinreichende gesetzliche Grundlage findet" und lehnte deshalb eine einstweilige Anordnung ab. Die durch die Verordnung vorgesehenen verbindlichen Einschränkungen der Grundfreiheiten der Antragsteller seien "angesichts der infektionsrechtlichen Bedrohungslage gerechtfertigt", hieß es.

Der Verwaltungsgerichtshof nimmt die Staatsregierung aber auch ausdrücklich in die Pflicht: Es müsse "laufend" überprüft werden, ob und inwieweit die Einschränkungen aufrechterhalten werden müssen.

Am Freitag hatte es bereits der Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs abgelehnt, die Beschränkungen durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Nach einer Folgenabwägung stellte er fest: "Angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung."

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