Veruntreutes Trinkgeld: Geldstrafen für Gastwirte

Augsburg (dpa/lby) - Weil sie ihrem Personal knapp 6000 Euro Trinkgeld vorenthalten haben, hat das Amtsgericht Augsburg zwei Gastwirte zu Geldstrafen in Höhe von 15 000 und 9000 Euro wegen veruntreuender Unterschlagung verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde am Dienstag freigesprochen, nachdem ihn zwei seiner Mitarbeiter entlastet hatten.
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Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank. Foto: Uli Deck/Archivbild
dpa Ein Richterhammer aus Holz liegt auf der Richterbank. Foto: Uli Deck/Archivbild

Augsburg (dpa/lby) - Weil sie ihrem Personal knapp 6000 Euro Trinkgeld vorenthalten haben, hat das Amtsgericht Augsburg zwei Gastwirte zu Geldstrafen in Höhe von 15 000 und 9000 Euro wegen veruntreuender Unterschlagung verurteilt. Ein dritter Angeklagter wurde am Dienstag freigesprochen, nachdem ihn zwei seiner Mitarbeiter entlastet hatten. Sie gaben vor Gericht an, für die Verteilung des Trinkgeldes verantwortlich gewesen zu sein. Die Angestellten verwendeten das Geld unter anderem für Feierabendbier, Zigaretten und Geburtstagsfeiern von Mitarbeitern.

Die beiden anderen Angeklagten gaben am Dienstag vor Gericht zu, Trinkgeld in 188 Fällen nicht ordnungsgemäß an das Küchenpersonal weitergeleitet zu haben. In ihren Betrieben mussten Bedienungen ein Prozent des Trinkgeldes an die Wirte abgeben. Es war vereinbart, das Geld an das Küchenpersonal weiterzuleiten. Dort kamen die Beträge jedoch nicht an.

Die beiden Wirte müssen zusätzlich zur Geldstrafe und den Kosten des Verfahrens, auch das unterschlagene Geld von knapp 6000 Euro zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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