Verunglückter Wintersportler erhält 280 000 Schmerzensgeld
Augsburg (dpa/lby) - Die Betreiberin eines Skigebiets im Allgäu muss einem dort verunglückten Mann 280 000 Euro Schmerzensgeld sowie eine lebenslange monatliche Rente von 350 Euro bezahlen. Dies hat ein in Augsburg ansässiger Senat des Oberlandesgerichts München am Donnerstag entschieden.
Der heute 51-jährige Kläger hatte im Januar 2014 mit seinen beiden Söhnen das Skigebiet Oberjoch besucht. Bei einem versuchten Rückwärtssalto über eine Schanze auf ein Luftkissen landete der Mann kopfüber, brach sich die Halswirbelsäule und ist seitdem vom Hals abwärts gelähmt.
Der Mann verklagte die Betreiberin des Skigebiets zunächst beim Landgericht Kempten unter anderem auf 500 000 Euro Schmerzensgeld. Zur Begründung machte er geltend, die Sicherheitsvorkehrungen seien unzureichend und der Absprungwinkel zu flach gewesen. Außerdem habe ihn die Betreiberin nicht auf mögliche Gefahren hingewiesen. Das Landgericht Kempten wies die Klage im Januar 2018 ab. Dagegen legte der 51-Jährige erfolgreich Berufung beim Oberlandesgericht München ein.
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