Verteidiger bezeichnen angeblichen Gülle-Mord als Unfall

Im Prozess um den angeblichen "Gülle-Mord" an einer Bäuerin aus Nordschwaben haben die Verteidiger des angeklagten Ehemanns die Mordthese zurückgewiesen. 
AZ/dpa |
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War es Mord oder "nur" ein Unfall? Das Landgericht Augsburg muss sich seit Dienstag mit dem Tod einer Bäuerin aus Nordschwaben beschäftigen. Angeklagt ist der Ehemann der Toten.

Augsburg - Im Prozess um den angeblichen Gülle-Mord an einer Bäuerin aus Nordschwaben haben die Verteidiger des angeklagten Ehemanns die Mordthese zurückgewiesen. Der Bauer aus Nordschwaben steht seit Dienstag vor dem Landgericht Augsburg, weil er seine Ehefrau bewusstlos geschlagen und sie dann mit Gülle übergossen haben soll, bis sie erstickte. Der Mann bestreitet die Tat.

Prozessbeginn in Augsburg: War der "Gülle-Mord" nur ein Unfall?

Die Rechtsanwälte des 55-jährigen Deutschen sagten zum Prozessauftakt, dass es sich tatsächlich wohl um einen "schlichten Unfall" handele. Die Verteidiger glauben, dass die 51 Jahre alte Frau im September 2018 auf dem Hof in Wallerstein (Landkreis Donau-Ries) selbst in die Güllegrube gestiegen und dort gestürzt ist. Danach habe sie noch aus der Grube steigen können und sei dann gestorben. Bereits im Vorfeld der Verhandlung hatten die Anwälte die Mordanklage als "abenteuerlich" bezeichnet.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann seine Partnerin umgebracht hat, weil sie sich scheiden lassen wollte. Der Mann habe das gemeinsame Vermögen für sich behalten wollen und habe deswegen bereits rund 130.000 Euro Bargeld versteckt. Die Strafkammer hat zunächst 14 weitere Verhandlungstage geplant, das Urteil wird im Januar 2020 erwartet.

 

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