Verteidiger beurteilen "Gülle-Mord" als tragischen Unfall

Augsburg (dpa/lby) - Der mutmaßliche "Gülle-Mord" eines schwäbischen Landwirts an seiner Ehefrau sorgt schon vor dem Prozess für heftigen Streit zwischen Staatsanwälten und Verteidigern. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat gegen den Bauer Mordanklage erhoben, weil dieser angeblich seine Frau mit Gülle umgebracht hat.
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Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben Akten. Foto: Volker Hartmann/Archiv
dpa Eine modellhafte Nachbildung der Justitia steht neben Akten. Foto: Volker Hartmann/Archiv

Augsburg (dpa/lby) - Der mutmaßliche "Gülle-Mord" eines schwäbischen Landwirts an seiner Ehefrau sorgt schon vor dem Prozess für heftigen Streit zwischen Staatsanwälten und Verteidigern. Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat gegen den Bauer Mordanklage erhoben, weil dieser angeblich seine Frau mit Gülle umgebracht hat. Die drei Verteidiger sprechen von einer "abenteuerlichen" Theorie. "Unser Mandant bestreitet den erhobenen Tatvorwurf vehement", teilte Nico Werning, der Münchner Rechtsanwalt des 54 Jahre alten Landwirts, am Mittwoch mit.

Die Leiche der Frau aus Wallerstein (Landkreis Donau-Ries) war im September 2018 in der Nähe einer Güllegrube entdeckt worden. Bei der Obduktion war Gülle im Körper festgestellt worden, zudem soll das Opfer Schläge gegen den Kopf erhalten haben. Nach Ansicht der Ermittler sollen die Trennungspläne der 51-jährigen Frau das Motiv gewesen sein. Der Bauer soll befürchtet haben, das Vermögen des Paares von mehr als 130 000 Euro nicht für sich alleine behalten zu können.

Dabei unterschlage die Staatsanwaltschaft entlastende Ermittlungsergebnisse, sagen die Rechtsanwälte. "Die Verteidigung geht vielmehr von einem tragischen Unfallgeschehen aus, an dem unser Mandant in keiner Weise beteiligt war." Die Frau sei vermutlich selbst in die Güllegrube gestiegen. Als der Bauer die 51-Jährige leblos fand, habe er sofort den Notarzt gerufen.

Einen Termin für einen Prozess vor dem Landgericht Augsburg gibt es noch nicht. Die Strafkammer muss zunächst entscheiden, ob die Mordanklage zur Verhandlung zugelassen wird.

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