Verstoß gegen Mundschutzpflicht kann bis zu 5000 Euro kosten
München (dpa/lby) - Verstöße gegen die Mundschutzpflicht zum Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus können in Bayern bis zu 5000 Euro kosten. Dies geht aus dem aktualisierten Bußgeldkatalog hervor, der der Deutschen Presse-Agentur in München vorliegt. Demnach werden bei fehlendem Mund-Nase-Schutz in Bussen, Bahnen und Geschäften 150 Euro fällig. Darüber hatte auch die "Passauer Neue Presse" (Freitag) berichtet. Besonders teuer wird es aber für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal eine Mund-Nasen-Bedeckung trägt: Hierfür sieht Bußgeldkatalog eine Zahlung von 5000 Euro vor.
"Wir werden sicherlich ab Montag, Dienstag, Mittwoch zunächst einmal darauf hinweisen, immer wieder ermahnen, erinnern, dass es diese Maskentragepflicht gibt", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Freitag am Rande einer Landtagssitzung. "Aber wenn es jemand nach zwei, drei Tagen immer noch nicht kapiert hat, muss er damit rechnen, mit 150 Euro Bußgeld belegt zu werden." Zudem müsse jeder, der mehrmalig gegen die Maskenpflicht verstoße sogar mit einer Verdoppelung des Bußgeldes rechnen.
In Geschäften seien die Ladenbetreiber als Hausrechtsinhaber gefordert, Schutz- und Hygienekonzepte zu erstellen. Schon jetzt nutzten zudem viele Läden spezielles Sicherheitspersonal zur Einhaltung der Schutzmaßnahmen. "Wenn alle Appelle der Ladenbetreiber an uneinsichtige Kunden nichts nutzen, kann auch die Polizei einschreiten", betonte Herrmann. Kontrolliert werde generell von Ordnungsämtern, Polizei, Bundespolizei und U-Bahn-Wachen.
Für Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) ist die Maskenpflicht unbedingt notwendig, um sich und andere vor Corona-Infektionen zu schützen: "Gerade beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln sind sonst die Infektionsgefahren besonders hoch."
Ab kommendem Montag gilt in ganz Bayern eine Pflicht, Mund und Nase im Öffentlichen Personennahverkehr und in Geschäften zu verhüllen. Herrmann kündigte an, dass die Einhaltung bayernweit streng kontrolliert werde. Kontrollschwerpunkte seien die Ballungsräume und stark frequentierte Verkehrsmittel. Auch die Verkehrsverbünde und -betreiber stünden in der Verantwortung: "In vielen Bereichen ist bereits spezielles Sicherheitspersonal unterwegs wie die U-Bahnwache." Dabei gehe es nicht nur um abgestimmte Kontrollen, sondern auch um die umfassende Information der Fahrgäste.
Die Maskenpflicht gilt ab einem Alter von sechs Jahren, um sie zu erfüllen muss aber keine Schutzmaske getragen werden. Es reicht auch das Tragen eines Schals oder eines eng anliegenden Tuchs.