Verstoß gegen Artenschutz

München (dpa/lby) - Wegen eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen hat der Zoll am Münchner Flughafen einen präparierten Fischotterschädel beschlagnahmt. Nach Angaben des Zolls vom Mittwoch fehlten die gesetzlich benötigten Dokumente für eine Einfuhr in die EU.
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News

München (dpa/lby) - Wegen eines Verstoßes gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen hat der Zoll am Münchner Flughafen einen präparierten Fischotterschädel beschlagnahmt. Nach Angaben des Zolls vom Mittwoch fehlten die gesetzlich benötigten Dokumente für eine Einfuhr in die EU. "Die Fischotter sind nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen eine geschützte Tierart", sagte ein Sprecher des Hauptzollamts München. "Verstöße gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen sind kein Kavaliersdelikt. Sie können mit Bußgeldern bis zu 50 000 Euro oder mit Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden". Das Postpaket sollte laut Zoll von Kanada nach Italien versandt werden.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.