Versicherung, Bahn, Flugausfälle: Was Sie jetzt wissen müssen

Die Sturm-Folgen kosten Nerven – doch wo bekomme ich Hilfe? Die AZ hat die wichtigsten Antworten.
von  AZ
Zahlreiche Flüge mussten wegen Sturm "Sabine" annulliert werden.
Zahlreiche Flüge mussten wegen Sturm "Sabine" annulliert werden. © Matthias Balk/dpa

München - Auch wenn das Tief "Sabine" zum Glück bisher keine Menschenleben in Deutschland gekostet hat, hat der Orkan einiges angerichtet. Nun müssen die Folgen behoben werden – und dabei gilt es einiges zu beachten.

Schäden am Haus:

Sobald der Sturm abgeklungen ist, können Eigentümer ihr Haus begutachten, um mögliche Schäden und Gefahrenquellen zu entdecken, teilt Experte Peter Schnitzler von der Ergo Versicherung mit. Ihm zufolge ist auch eine "Sichtprüfung" des Hausdachs als erste Maßnahme sinnvoll: Das Dach sollte von der Straße, vom Dachfenster oder dem Balkon aus begutachten werden, ohne es zu betreten. Schnitzler empfiehlt, alle Schäden zu fotografieren und Gefahrenquellen wie umgestürzte Bäume, durch die Feuerwehr beseitigen zu lassen.

Versicherung

Wie die Verbraucherzentrale Bayern mitteilt, fallen Schäden am Haus in die Zuständigkeit der Wohngebäudeversicherung – sofern die Gefahr "Sturm" hier explizit mitversichert ist, erklärt die Ergo. Experte Schnitzler empfiehlt Hausbesitzern, diese direkt nach der ersten Sichtung der Schäden zu kontaktieren.

Dafür brauche es eine möglichst genaue Beschreibung der Schäden und die ungefähre Schadenshöhe. Beschädigte Gegenstände sollte man als möglichen Nachweis aufbewahren, Quittungen können beim Ermitteln der Schadenshöhe helfen. Laut Verbraucherzentrale kommt für Schäden etwa am Mobiliar die Hausratsversicherung auf, Schäden durch etwa Dachziegel auf dem Auto zahlt in der Regel die Kfz-Kaskoversicherung.

Flugausfälle

Nach EU-Recht gibt es bei Wetterbedingungen wie einem Orkan kein Recht auf Entschädigungen, weil diese als außergewöhnlicher Umstand gelten. Die Fluggesellschaften müssen aber alles tun, um die Störungen so gering wie möglich zu halten. Von Flugausfällen betroffene Passagiere werden von den Airlines in der Regel umgebucht. So informiert Lufthansa, dass betroffene Kunden auf annullierten Flügen automatisch und kostenlos umgebucht und darüber per Handy informiert werden. Auch Eurowings informiert betroffene Kunden per Mail oder Textnachricht. Wurde ein Flug gestrichen, werden Gäste kostenlos umgebucht oder können gratis stornieren. Zudem lassen sich Flüge kostenlos verschieben bis einschließlich Dienstag, 18. Februar. Informationen finden sich auch auf den Webseiten der Airlines.

Zahlreiche Flüge mussten wegen Sturm "Sabine" annulliert werden.
Zahlreiche Flüge mussten wegen Sturm "Sabine" annulliert werden. © Matthias Balk/dpa

Zugausfälle

Generell gelten bei Bahnfahrten die Fahrgastrechte: Erreichen Reisende ihr Ziel mit großer Verspätung, erstattet die Bahn einen Teil des Ticketpreises. Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 Prozent zurück, ab 120 Minuten 50 Prozent.

Die Deutsche Bahn rät, auch für heute geplante Fahrten zu verschieben. Alle bereits gekauften Tickets im Fernverkehr vom 9. bis einschließlich 11. Februar können bis mindestens Dienstag, den 18. Februar, genutzt werden – auch zuggebundene Tickets. Alternativ kann man kostenlos stornieren.

Die Erstattung können Reisende in den Reisezentren der Bahn, DB-Agenturen und im Internet mit dem Fahrgastrechte-Formular beantragen.

Lesen Sie hier: Der AZ-Newsblog zum Sturm "Sabine"

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.