Verschwörungstheorien: Meistens kein Verfassungsschutz-Fall
München (dpa/lby) - Verschwörungstheorien haben gerade enormen Aufwind, ein Fall für den Verfassungsschutz sind sie aber meistens nicht. "Unser Beobachtungsauftrag ist dann eröffnet, wenn eine Bestrebung das Ziel verfolgt, wesentliche Verfassungsgrundsätze oder Grundrechte außer Kraft zu setzen", sagte der bayerische Verfassungsschutzpräsident Burkard Körner der Deutschen Presse-Agentur. Die kursierenden Verschwörungstheorien hätten häufig keine politische Zielrichtung, so Körner.
In bestimmten Bereichen gebe es allerdings ein deutliches Übergangsfeld. Ein Beispiel sei "QAnon", eine Verschwörungstheorie aus den USA, "die jetzt auch gerade in Zeiten von Corona in besonderem Maße an Bedeutung gewonnen hat". Diese Verschwörungstheorie bediene antisemitische Narrative, etwa das der Weltverschwörung einer jüdischen Finanzelite. Damit werde mittelbar auch ein Feld geschaffen, in dem rechtsextremistische Anhänger und Verschwörungstheoretiker einen gemeinsamen Nenner finden, erläuterte Körner. "Da besteht dann die Gefahr, dass antisemitische Narrative in eine Gesellschaftsgruppe getragen werden, die bisher von diesen antisemitischen Narrativen nicht geprägt war."
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