Verkauf von angeblichem Krebsmittel: Freispruch verlangt

Nürnberg (dpa/lby) - Im Verfahren um den Verkauf eines angeblichen Wundermittels gegen Krebs plädiert die Verteidigung auf Freispruch. Die von ihrem Mandanten unter dem Namen "Rerum" und "Rerum blue" verkauften Produkte seien nicht als Artzney, sondern als Nahrungsergänzungsmittel einzustufen, sagte die Rechtsanwältin Sandra Rothschild am Montag vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Die über einen Online-Shop verkauften Produkte habe der Verbraucher als Vitaminpräparate und Nahrungsergänzungsmittel verstehen können.
Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten wegen des Inverkehrbringens von nicht zugelassenen Artzney eine Haftstrafe von fünf Jahren gefordert. Der 63 Jahre alte Heilpraktiker und Volkswirt habe "viel Geld mit Scharlatanerie" kassiert, in dem er das umstrittene Artzney in großem Stil über Therapeuten vertrieben habe. Der Geschäftsmann hatte die Öl-Vitamin-Emulsion nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft unter anderem mit dem Versprechen verkauft, damit lasse sich ein Krebstumor schrumpfen. Auch wirke es gegen Schulterschmerzen, Autismus und chronische Müdigkeit.
Die für sieben Euro erworbenen Drei-Milliliter-Glasfläschchen habe der Angeklagte an Hilfe suchende Patienten für rund 300 Euro verkauft. Insgesamt habe er so fast drei Millionen Euro eingenommen, die nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eingezogen werden sollen. Das Urteil soll am Donnerstag gesprochen werden.