Verhungerte Sarah: Justiz hat Jugendamt im Visier

Eine Anwältin erstattete Anzeige wegen Beihilfe zum Mord. Die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen laufen...
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Sarah wurde nur drei Jahre alt.
privat Sarah wurde nur drei Jahre alt.

Eine Anwältin erstattete Anzeige wegen Beihilfe zum Mord. Die Ermittlungen gegen die Verantwortlichen laufen...

NÜRNBERG/THALMÄSSING Nach dem Hungertod der kleinen Sarah (3) aus Thalmässing (Kreis Roth) ermittelt die Staatsanwaltschaft nun auch gegen das zuständige Jugendamt. Auslöser ist die Anzeige einer Anwältin, die den Verantwortlichen Beihilfe zum Mord vorwirft. Das bestätigte Thomas Koch, Sprecher der Nürnberger Justizbehörden.

Die bisherigen Ermittlungen, die allerdings noch nicht abgeschlossen sind, haben keinen Hinweis auf ein strafbares Verhalten von Jugendamt-Mitarbeitern ergeben. Momentan richtet sich der staatsanwaltschaftliche Vorwurf des Totschlags durch Unterlassen gegen die Eltern des Mädchens: den 29 Jahre alten Vater Patrick R. und Mutter Angela (26).

Die Mutter macht weiterhin keine Angaben

Sarahs Mutter war schon früher vom Jugendamt in Fürth betreut worden. Die Behörde hatte ihr bereits das Sorgerecht von zwei Kindern aus einer anderen Beziehung entzogen. Als sie dann den Wohnsitz wechselte und nach Thalmässing zog, wurde das zuständige Jugendamt Roth von dem Problemfall unterrichtet. Da sich die Situation jedoch gebessert zu haben schien, stellte das Jugendamt seine Betreuung wieder ein.

Sarah war kurz nach ihrer Einlieferung ins Nürnberger Klinikum am 10. August an den Folgen einer ausgeprägten Unterernährung gestorben. Bei ihrem Tod wog das drei Jahre alte Kind statt 15 Kilogramm nur noch die Hälfte.

Der zuständige Ermittlungsrichter hatte gegen beide Eltern einen Haftbefehl erlassen. Zunächst wurde jedoch nur Sarahs Vater verhaftet. Seine Frau liegt wegen einer lebensbedrohlichen Darminfektion selbst im Krankenhaus. Sie ist inzwischen aus dem künstlichen Koma erwacht, macht aber keine Angaben zu Sarahs Tod. hr

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